Streuobstwiesen sind ein Ort enormer Biodiversität und zudem ein tolles Lernumfeld für die praktische Vermittlung von Um
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen gegen das illegale Abernten von Bäumen in Streuobstwiesen zu ergreifen und Möglichkeiten zu prüfen, das Obst der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, die Biodiversität zu schützen und die Früchte der Streuobstwiesen für die Bürger zugänglich zu machen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
Streuobstwiesen sind ein Ort enormer Biodiversität und zudem ein tolles Lernumfeld für die praktische Vermittlung von Umweltpädagogik. Leider gibt es jedoch immer häufiger Menschen, die die Bäume in den Streuobstwiesen unerlaubterweise abernten und so etwaigen Pächtern, aber auch der Allgemeinheit die Früchte entziehen.
Ich frage den Magistrat:
Wie möchte der Magistrat künftig gegen das illegale Abernten von Bäumen in Streuobstwiesen vorgehen, und sieht der Magistrat eine Möglichkeit, das Obst auf öffentlichen Streuobstwiesen in unkomplizierten Verfahren der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen?
Antwort des Magistrats
Streuobstwiesen haben einen hohen ökologischen Wert, sind jedoch auch mit einiger Pflege verbunden. Daher verpachtet das Amt für Bau und Immobilien die in seiner Verwaltung stehenden Streuobstwiesen unentgeltlich, jedoch mit der Verpflichtung zur Pflege. Der Ertrag dieses extensiven Obstanbaus liegt beim Pächter. Die unentgeltliche Verpachtung der Streuobstwiesen ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Grundstücke nicht eingezäunt werden dürfen, da dies dem Charakter widerspräche. Einer Ernte durch Dritte kann daher nur durch umfangreiche Informationen begegnet werden, welche vom Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main, auch in Zusammenarbeit mit dem MainÄppelHaus Lohrberg Streuobstzentrum e. V., immer wieder angestoßen werden.
Die Überwachung der Feldgemarkung der Stadt Frankfurt am Main obliegt der Stadtpolizei. Hierunter fallen auch die Streuobstwiesen unabhängig der Eigentumsverhältnisse. Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Stadtteilstreifen.
Eine Ahndung der Entwendung von Feldfrüchten erfolgt auf der Grundlage des Feld- und Forstschutzgesetztes, § 4 Auflagen, Rügen oder nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches, § 242 Diebstahl. In allen Fällen müssen die Betroffenen/Beschuldigten bei der Tatausführung angetroffen werden. Neben der formellen Einleitung des Verfahrens werden die in amtliche Verwahrung genommenen Feldfrüchte, bei denen es sich regelmäßig um verderbliche Früchte handelt, d. rechtmäßigen Eigentümer:in zugeführt oder wenn dies nicht möglich ist, einer gemeinnützigen Einrichtung überlassen.
Die Stadtpolizei wird auch künftig im Rahmen der Stadtteilstreifen oder aufgrund eingehender Hinweise von Bürger:innen die Feldgemarkungen überwachen und dabei festgestellte Verstöße ahnden.
Zudem wurde die Landespolizei um Stellungnahme gebeten. Diese führt aus:
"Der Diebstahl von Streuobst ist hier kein auffällig gewordener Phänomenbereich. Er ist zudem stark vom Anzeigeverhalten der Pächterinnen und Pächter abhängig. Zuletzt ist eine Recherche nach ‚Streuobstwiese'in der PKS nicht möglich, sodass valide Zahlen nicht geliefert werden können."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.