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Gut zwei Jahre nach einer umfassenden Sanierung ist das Zentrale Bürgeramt wieder zurück in seine angestammten Räumlichk

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Das Zentrale Bürgeramt hat nach einer Sanierung mehr Platz, benötigt jedoch dringend zusätzliches Personal, um den Service zu verbessern und Wartezeiten zu reduzieren. Der Magistrat hat bisher keine neuen Stellen genehmigt, plant jedoch Maßnahmen zur besseren Nutzung des vorhandenen Personals.

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Frage an den Magistrat

Gut zwei Jahre nach einer umfassenden Sanierung ist das Zentrale Bürgeramt wieder zurück in seine angestammten Räumlichkeiten an der Zeil 3 gezogen, wo dem Amt jetzt 1.000 Quadratmeter mehr als vorher zur Verfügung stehen. Jedoch fehlt es - so wie auch in anderen Bürgerämtern in den Stadtteilen - an dem Personal, um die hinzugewonnene Kapazität überhaupt ausschöpfen zu können. Dieses wird jedoch dringend benötigt, um den Service zu verbessern und Wartezeiten reduzieren zu können. Die regelmäßig vom Bürgeramt beantragten neuen Planstellen wurden bisher nicht genehmigt.

Ich frage den Magistrat:

Wann kann das Bürgeramt mit der Genehmigung der beantragten Stellen rechnen, und in welchem Zeitraum sollen diese besetzt werden?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yildiz,

meine Damen und Herren!

Die Stellenpläne des Doppelhaushaltes 2024/2025 sehen keine Stellenneuschaffungen für das zentrale Bürgeramt in der Zeil 3 vor.

Zugleich ist im Bereich des Bürgeramts eine erhöhte Personalfluktuation erkennbar und in der Folge waren und sind eine Vielzahl an Stellen unbesetzt.

Der Magistrat hat jedoch Maßnahmen ergriffen, um den vorhandenen Stellenbestand des Amtes 12 - Bürgeramt, Statistik und Wahlen - umfänglicher als bisher auszuschöpfen, sodass dem Bürgeramt - in Abhängigkeit von der Bewerber:innenlage - absehbar mehr Personal zur Verfügung steht, um den Service verbessern und Wartezeiten reduzieren zu können.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der erfolgreichen Durchführung eines Besetzungsverfahrens, dem Ablauf etwaiger Kündigungsfristen und dem Dienstantritt die amtsinterne Einarbeitung noch etwa fünf Monate dauert. Erst danach ist eine uneingeschränkte Einsetzbarkeit in den Bürgerämtern gegeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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