In der letzten Stadtverordnetenversammlung erläuterte Stadträtin Weber, sie habe einen Mietvertrag unterschrieben, um ei
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Praxis der Unterzeichnung von Miet- oder Kaufverträgen durch Mitglieder des Magistrats. Es wird erfragt, wie oft in den letzten drei Jahren Verträge zunächst nur von einem Mitglied unterzeichnet wurden, bevor sie an den Vermieter oder Verkäufer übergeben wurden. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der Häufigkeit dieser Vorgehensweise.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
In der letzten Stadtverordnetenversammlung erläuterte Stadträtin Weber, sie habe einen Mietvertrag unterschrieben, um eine Interessensbekundung abzugeben. Ohne eine weitere Unterschrift aus dem Magistrat sei der Vertrag aber unwirksam. Dieser stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Magistrats. Zunächst eine Unterschrift abzugeben, sei eine Willensbekundung, dass man ernsthaft an der Anmietung interessiert sei. Das werde häufig gemacht, so die Stadträtin.
Ich frage den Magistrat:
Wie häufig wurden in den letzten drei Jahren Miet- oder Kaufverträge der Stadt zunächst nur von einem Mitglied des Magistrats unterzeichnet und dann an den Vermieter beziehungsweise Verkäufer ausgehändigt?
Antwort des Magistrats
In den letzten drei Jahren wurden Miet- oder Kaufverträge der Stadt einmal auf die beschriebene Weise unterzeichnet und ausgehändigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.