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In Rödelheim kontrolliert die Bauaufsicht flächendeckend die Einhaltung der Vorgartensatzung. Verschiedene Eigentümer vo

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, den Eigentümern von Eckgrundstücken entgegenzukommen, die ihre Gartenhütten außerhalb der Bebauungslinie errichtet haben. Es wird vorgeschlagen, großzügige Fristen zur Beseitigung oder Verlegung der Hütten zu gewähren, um die finanziellen Belastungen der Eigentümer zu minimieren.

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Frage an den Magistrat

In Rödelheim kontrolliert die Bauaufsicht flächendeckend die Einhaltung der Vorgartensatzung. Verschiedene Eigentümer von Eckgrundstücken sind aufgefordert, ihre außerhalb der Bebauungslinie errichteten Gartenhütten zu entfernen oder zu verlegen. Da Gartenhütten der von der Satzung gewünschten "gärtnerischen Unterhaltung" von Grundstücken dienen, erscheinen teilweise sehr kostspielige Verlegungen von Gartenhäusern mit den dazu nötigen Eingriffen in die bepflanzten Gartenflächen als unverhältnismäßig. Eckgrundstücke können zudem benachteiligt sein, da sie öf ter immer mehr Vorgarten als Garten haben. Ich frage den Magistrat: In welcher Form kann der Magistrat den betroffenen Eigentümern entgegenkommen?

Antwort des Magistrats

Nach der Vorgartensatzung sind Vorgärten gärtnerisch anzulegen und dürfen nicht als hauswirtschaftliche Flächen, als Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Ausnahmen sind nur in den in der Satzung genannten Fällen möglich. Das Aufstellen von Gartenhütten ist hier nicht als Ausnahme vorgesehen. Wenn die Gartenhütte zudem außerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters errichtet wurde, liegt neben dem Satzungsverstoß zusätzlich ein Verstoß gegen das Bauplanungsrecht vor. Bei diesen Verstößen kann regelmäßig nicht auf eine Beseitigung beziehungsweise Umsetzung der Gartenhütte verzichtet werden. Den betroffenen Eigentümern kann der Magistrat jedoch durch die Gewährung großzügiger Fristen entgegenkommen. Dies ist in den betreffenden Verwaltungsverfahren auch bereits gängige Praxis. Die Fristen zur Beseitigung der Hütten orientieren sich an den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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