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An 19 Standorten im Frankfurter Stadtgebiet werden Saalbauten für Veranstaltungen angeboten, die für Vereine und Bürger

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Vergabe der Gastronomiepacht in Frankfurter Saalbauten und die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung. Es wird vorgeschlagen, die Kriterien für die Vergabe transparenter zu gestalten, um die Gastronomie in den Bürgerhäusern zu stärken. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Gastronomieangebote und eine höhere Rentabilität für die Pächter.

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Frage an den Magistrat

An 19 Standorten im Frankfurter Stadtgebiet werden Saalbauten für Veranstaltungen angeboten, die für Vereine und Bürger eine günstige Möglichkeit zur Raummiete bieten. Immer wieder gibt es jedoch unterschiedlichste Kritik an der Gastronomie in den Saalbauten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Nach welchen Kriterien wird die Gastronomiepacht in Saalbauten vergeben, und unter welchen Voraussetzungen kann diese außerordentlich gekündigt werden?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrter Stadtverordneter Pürsün!

Auf Nachfrage teilte die ABG Frankfurt Holding, ABG, Folgendes mit:

Pächter für Gastronomieflächen in den Bürgerhäusern zu finden, gestaltet sich als äußerst schwierig. Einige Gastronomieflächen wurden von den Gastronomen aufgegeben, weil sich offensichtlich das Geschäft nicht mehr rentiert. So ist zum Beispiel die Gastronomiefläche im Saalbau Nied umgewidmet worden, ebenso wie die im Saalbau Zeilsheim und im Saalbau Griesheim.

Sollten Gastronomieflächen zur Vermietung anstehen, sondiert die ABG Frankfurt Holding als Eigentümerin der Bürgerhäuser den Markt. Dabei werden Gastronomiekonzepte abgefragt, ebenso wie Referenzen.

Gastronomieflächen können nur dann gekündigt werden, wenn Vertragsstörungen vorliegen, insbesondere Zahlungsverzug. Sollten keine zivilrechtlichen Vertragsstörungen vorliegen, ist eine außerordentliche Kündigung rechtlich nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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