Das Haus Leerbachstraße 92 steht seit Jahren leer. Der Eigentümer hat 2012 mitgeteilt, dass er das Haus abreißen und mög
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Frage vom 18.09.2015, F 2330 Das Haus Leerbachstraße 92 steht seit Jahren leer. Der Eigentümer hat 2012 mitgeteilt, dass er das Haus abreißen und möglichst vergrößert und mit Tiefgarage neu errichten möchte. Seitdem ist nichts geschehen. Das Gebäude Leerbachstraße 92 war bislang ein Wohnhaus mit 18 Wohneinheiten.
Ich frage den Magistrat: Gibt es Gespräche mit dem Eigentümer des Hauses, ob in dem Gebäude Flüchtlinge untergebracht werden können?
Antwort des Magistrats: Bei der Liegenschaft Leerbachstraße 92 handelt es sich um ein genehmigtes Wohnhaus. Insofern bestehen aus baurechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in den Wohnungen. Der Leerstand dieser Liegenschaft ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit der Akquise von Unterkünften für Flüchtlinge betraut sind, bisher nicht bekannt. Es wird jedoch umgehend Kontakt aufgenommen um zu prüfen, ob eine Nutzung erfolgen kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Kliehm
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. September 2015 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.