Zu Beginn eines Schuljahres stehen in den Schulen, aber auch in Kindertagesstätten turnusgemäß Elternbeiratswahlen an. E
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Einhaltung von Vorgaben bei Elternbeiratswahlen in Kindertagesstätten. Es wird vorgeschlagen, dass die Stadt klare Richtlinien für diese Wahlen bereitstellt, um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden und die demokratische Beteiligung der Eltern zu fördern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Zu Beginn eines Schuljahres stehen in den Schulen, aber auch in Kindertagesstätten turnusgemäß Elternbeiratswahlen an. Einige Eltern aus verschiedenen Einrichtungen von Kita Frankfurt und anderer Träger haben von Unregelmäßigkeiten berichtet, beispielsweise fehlende Wählerlisten, offene Stimmabgabe, Stimmabgabe nur an einem Tag möglich, Wahlankündigung nur einen Tag zuvor. Gerade im Kleinen sollte jedoch die Demokratie auch geachtet und "geübt" werden.
Daher frage ich den Magistrat:
Gibt es offizielle Vorgaben seitens der Stadt für Elternbeiratswahlen in städtischen/privaten Kindertagesstätten, und an wen können sich Eltern wenden, wenn sie das Gefühl haben, dass in ihrer Einrichtung ein Fehler bei der Wahl vorgekommen ist?
Antwort des Magistrats
Im § 27 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch ist die Elternbeteiligung in wesentlichen Angelegenheiten und die Wahl eines Elternbeirats grundlegend rechtlich verankert.
Das Ausgestaltungsrecht zur Umsetzung der Elternbeteiligung liegt gemäß § 27 Absatz 4 HKJGB bei den Einrichtungsträgern, das heißt nähere Regelungen zur Einberufung der Elternversammlung, der Wahl des Elternbeirats sowie zu den konkreten Formen der Beteiligung - Anhörungsrecht, Auskunftspflicht und Vorschlagsrecht - regeln die Träger für ihre Einrichtungen.
Da es sich um einrichtungsbezogene Regelungen zur Elternbeteiligung handelt, sind im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Einrichtungsleitung beziehungsweise der jeweilige Kita-Träger die primären Ansprechpersonen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.