Im Bericht B 373/23 berichtete der Magistrat ausgehend von Antrag NR 690/23, in dem die Einrichtung einer unabhängigen M
Zusammenfassung
Der Magistrat lehnt die Einrichtung einer unabhängigen Meldestelle bei der Stadtpolizei ab, da dies die Zielsetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes gefährden könnte. Stattdessen wird auf die bereits bestehende interne Meldestelle beim Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz verwiesen, die als zentrale Anlaufstelle fungiert und die Sicherheit der hinweisgebenden Personen gewährleistet.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Im Bericht B 373/23 berichtete der Magistrat ausgehend von Antrag NR 690/23, in dem die Einrichtung einer unabhängigen Meldestelle bei der Stadtpolizei im Rahmen des HingSchG gefordert wird, dass dies nicht geschehen soll. Intention der Antragstellerin von NR 690/23 war die Betonung des Anliegens vor einem Hintergrund, dass in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben leider häufig eine Kultur - Korpsgeist/Cop Culture - vorherrscht, die das Geben von Hinweisen verhindert. Stattdessen hält der Magistrat die Implementierung zusätzlicher Meldestellen und Meldekanäle für kontraproduktiv. Die Zielsetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes würden damit entkräftet.
Auf letzteres Bezug nehmend, frage ich:
Wieso und warum?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Wehnemann,
meine Damen und Herren!
Der Magistrat hat mit der Einrichtung der internen Meldestelle beim Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz verantwortungsvoll gehandelt und seine Transparenzpflicht ebenso wie seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden sehr ernst genommen. Die vorhandene interne Meldestelle stellt als zentrale Anlaufstelle ein geordnetes und einheitliches Meldeverfahren innerhalb der Stadtverwaltung sicher.
Sinn und Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, hinweisgebende Personen vor möglichen Repressalien des Arbeitgebers zu schützen. Den hinweisgebenden Personen sollen - auch aus persönlicher Sicht der hinweisgebenden Person - sichere Meldekanäle bereitgestellt werden. Gerade die Übertragung dieser Aufgabe an das Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz, welches über langjährige und bewährte Erfahrungen im Umgang mit vertrauensvoll zu behandelnden Informationen verfügt und im Bereich der Fallbearbeitung weisungsunabhängig arbeitet, bietet diese Sicherheit.
Unter der im Text geschilderten Annahme, dass es eine sogenannte Kultur - Korps-Geist/Cop-Culture - in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gäbe, wäre es aus Sicht von hinweisgebenden Personen gerade keine vertrauensbildende Maßnahme, eine Meldestelle bei solchen Organisationseinheiten direkt anzusiedeln.
Eine zusätzlich eingerichtete Meldestelle bei der Stadtpolizei wäre also auch dann nicht sinnvoll, wenn man sich diese Annahme zu eigen machte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.