Auf den zahlreichen städtischen Webseiten finden sich immer wieder Dokumente, die nicht datiert sind. Vor diesem Hinter
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Datierung städtischer Publikationen und die Gründe für fehlende Datierungen. Es wird vorgeschlagen, alle Dokumente künftig mit einem Datum zu versehen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Auf den zahlreichen städtischen Webseiten finden sich immer wieder Dokumente, die nicht datiert sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Aus welchen Gründen werden nicht alle analogen oder digitalen Publikationen der Stadt datiert, und gibt es Pläne, künftig alle Dokumente mit einem entsprechenden Datum zu versehen?
Antwort des Magistrats
Nach Abschnitt 4.6 der AGA I werden die Bekanntmachungen, Rundschreiben und Rundverfügungen der Stadt Frankfurt am Main grundsätzlich unter Angabe d. Herausgeber:in - Ämter, Betriebe, Dezernate, et cetera - sowie des Datums im "Amtsblatt Stadt Frankfurt am Main" oder den "Nachrichten für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main (NaSt.)" publiziert. Näheres hierzu kann den jeweils veröffentlichten Ausgaben entnommen werden. Diese Vorgaben wendet die Stadt Frankfurt am Main grundsätzlich auch bei ihren digitalen Veröffentlichungen an.
Auf www.frankfurt.de und anderen Microsites werden digitale Publikationen - Flyer, Broschüren et cetera - angeboten, die in den meisten Fällen mit einem Erscheinungsjahr versehen sind. Es ist die Aufgabe der Ämter, in den Publikationen ein Jahr anzugeben. Das entsprechende Feld gibt es dafür im Content Management System.
Publikationen wie das Frankfurter Stadtrecht oder auch das Amtsblatt sind regelmäßig mit einem Datum versehen.
Darüber hinaus bieten städtische Ämter Formulare mit unterschiedlichen Datenquellen an. Dabei handelt es sich um PDF-Formulare oder auch digitalisierte Formulare auf der Plattform von EKom21 oder Paperless. Darüber hinaus gibt es PDF-Dateien, die innerhalb von Online-Artikeln zum Download angeboten werden.
Viele der analogen Publikationen der Stadt werden zum Beispiel im Impressum einem Erscheinungsdatum versehen.
Insgesamt ist festzustellen, dass digitale und analoge Veröffentlichungen dort, wo es notwendig und sinnvoll ist, in aller Regel datiert werden. Gleichwohl haben die Ämter diese Frage zum Anlass genommen, die Datierung von Dokumenten weiter zu verbessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.