Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Die Stadt Frankfurt hat einem schwerbehinderten Mini-Jobber, der beim Frankfurter Zoo an der Kasse gearbeitet hat, gekün

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt wird gefragt, wie viele Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse existieren und ob die Praxis, Mini-Jobber als Kassenkräfte zu beschäftigen, beendet wird. Es wird erwartet, dass die Stadt ihre Personalpolitik überdenkt und die Arbeitsverhältnisse verbessert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Stadt Frankfurt hat einem schwerbehinderten Mini-Jobber, der beim Frankfurter Zoo an der Kasse gearbeitet hat, gekündigt, weil er bezahlten Urlaub wollte. Dagegen klagte der Mann - mit Erfolg. Vor Gericht erklärte ein Vertreter der Stadt, dass zwischen dem Mini-Jobber und der Stadt gar kein Arbeitsvertrag vorlag, sondern nur eine Rahmenvereinbarung. Es habe lediglich "Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse" gegeben.

Ich frage den Magistrat:

Wie viele "Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse" existieren bei der Stadt Frankfurt, und wird der Magistrat die unleidige Praxis beenden, bei Zoo, Palmengarten und den städtischen Museen in erster Linie Mini-Jobber als Kassenkräfte zu beschäftigten?

Antwort des Magistrats

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller,

liebe Stadtverordnete!

Sogenannte Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse können nur im Rahmen einer Vereinbarung abgeschlossen werden, nach der in besonderen Fällen Tätigkeiten im Bedarfsfall erforderlich werden. Personen, die eine solche Rahmenvereinbarung abgeschlossen haben, sind nicht verpflichtet, ein im Einzelfall unterbreitetes Angebot zur Übernahme dieser Tätigkeiten anzunehmen. Eine Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, diesen Personen entsprechende Beschäftigungsangebote zu machen, besteht ebenfalls nicht. Dementsprechend ...

(Zurufe)

Okay, jetzt langsamer. Der Vorsteher hatte uns schon ermahnt, dass wir uns kurzfassen sollen.

(Heiterkeit)

Ich versuche es.

Dementsprechend besteht auch kein Urlaubsanspruch Bei Minijob-Arbeitsverhältnissen hingegen handelt es sich um eine Form von Teilzeit. Teilzeitbeschäftigte werden nicht schlechtergestellt als Vollzeitbeschäftigte. Die Mitarbeitenden erhalten Arbeitsverträge nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD -, gegebenenfalls befristet mit oder ohne Sachgrund. Dementsprechend besteht auch ein Urlaubsanspruch. Auch die tarifliche Bewertung der auszuübenden Tätigkeiten erfolgt auf der Grundlage des TVöD.

Im Palmengarten gibt es keine Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse, dies wurde in der Presseberichterstattung falsch dargelegt. An der Kasse im Palmengarten sind überwiegend studentische Hilfskräfte in Teilzeit - in der Regel mit 13 Stunden Wochenarbeitszeit - beschäftigt. Die Kassenkräfte haben einen regulären Arbeitsvertrag und werden voll und ganz nach dem TVöD beschäftigt. Dies beinhaltet auch den tariflichen Urlaubsanspruch. In den städtischen Museen existieren ebenfalls keine Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse. Im Zoo gab es im Januar 2024 36 Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse, verteilt auf sieben Personen. Diese Form wurde gewählt, um Spitzen im Besucher:innenaufkommen und Ausfallzeiten der fest angestellten Kassenkräfte abzufedern. Dies hat den Vorteil, dass Personen nur dann eingesetzt werden, wenn dies auch erforderlich ist.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Gregor Amann:

Danke! Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller. Bitte schön!

Stadtverordneter Michael Müller, LINKE.:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank, Herr Kämmerer! Glauben Sie nicht, dass der dann geführte Rechtsstreit, den der Beschäftigte gewonnen hat, das Image der Stadt Frankfurt als gute Arbeitgeberin beschädigt hat?

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

(fortfahrend)

In der Tat sind wir mit dem Ausgang des erstinstanzlichen Urteils nicht glücklich. Uns liegt die Urteilsbegründung derzeit noch nicht vor. Sobald sie vorliegt werden wir sie natürlich intensiv prüfen. Vorbehaltlich der Urteilsbegründung, aber auch aufgrund des Tenors, der uns schon bekannt ist, gehen wir derzeit davon aus, dass wir dann auch Rechtsmittel einlegen werden, weil tatsächlich unserer Auffassung nach das Gericht hier an einer frühen Stelle auf die falsche Schiene abgebogen ist. Das habe ich dargelegt. Aus unserer Sicht - und das wurde 2011 schon bis zum Bundesarbeitsgericht durchgeurteilt - sind solche Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse und die entsprechenden Rahmenverträge eben keine Arbeitsverträge im Sinne des Arbeitsrechts.

Diese Annahme ist offensichtlich im Urteil anders getroffen worden. Wenn es so wäre, dass wir über Arbeitsverhältnisse reden, dann würden wir selbstverständlich - und das ist mir und auch uns insgesamt als Arbeitgeberin ausgesprochen wichtig - an alle Regeln halten. Und nicht nur das, wir streben auch an und können das belegen, dass wir zum Beispiel eine vorbildliche inklusive Arbeitgeberin sind.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Gregor Amann:

Danke! Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Wehnemann von der FRAKTION. Bitte schön!

Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION:

(Zusatzfrage)

Apropos gute Arbeitgeberin: Wir hatten in den vergangenen Jahren oft darüber gesprochen, dass es gerade beim Sicherheits- und Kassenpersonal in Museen sehr viele Arbeitskräfte gibt, die über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die Stadt tätig sind. Kannst du sagen, wie viele Arbeitskräfte das noch betrifft? Du hast eben in der Statistik gesagt, es gibt null Ein-Tages-Arbeits-verhältnisse. Wie viele werden noch über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die Stadt eingesetzt?

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

(fortfahrend)

Die Zahlen habe ich tatsächlich nicht parat. Insofern würde ich auf parlamentarische Anfragen oder weitere mündliche Fragen bei nächster Gelegenheit verweisen müssen.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2214

Stadtverordneter Michael Müller, LINKE.:

Herr Vorsteher,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

"Die Stadt Frankfurt kündigt schwerbehindertem Minijobber, der Urlaub haben wollte" - das ist eine Schlagzeile, die das Bild der Stadt Frankfurt als gute Arbeitgeberin doch völlig konterkariert. Als der Mitarbeiter des Zoos dann bei der Stadt nachfragte, warum er und andere Minijobber im Zoo keinen Urlaub bekämen, wurde ihm kurzerhand gekündigt. Ich frage Sie: Geht man so mit Menschen um? Ist das die soziale Verantwortung, von der wir immer sprechen? Ist das die Vorbildfunktion, die gerade die Stadt ausstrahlen muss? Und jetzt - wir haben es gehört - zieht sich ein Rechtsstreit hin um die Frage, welches Vertragsverhältnis bestand. Wir haben gerade eben auch gehört, dass es 36 sogenannte Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse beim Zoo sind, über die man da spricht. Ich habe viel Respekt vor dem Mitarbeiter, dass er sich das nicht hat bieten lassen und dass er dagegen geklagt hat. Ein Vertreter der Stadt sagte dann vor Gericht, der Mitarbeiter habe "gar keine Pflicht zum Arbeiten" gehabt und sei "daher auch kein Arbeitnehmer". Ist das wirklich Ihr Ernst? Was für ein Zynismus! Wir reden hier von einem Mitarbeiter, der eine Personalnummer hatte, der im Schichtplan integriert war, der gut, gerne und zuverlässig gearbeitet hat. Wer, wenn nicht er, ist ein Arbeitnehmer oder als solcher zu betrachten?

Der Vorgang wirft also insgesamt ein schlechtes Licht auf die Personalverantwortung des Magistrats. Ändern Sie diese Praxis! Ihr Agieren ist aus einem anderen Grund auch kontraproduktiv: weil die Stadt Frankfurt doch händeringend Personal benötigt, bei allen Magistratsposten. Jeder Magistratskollege wird mir das bestätigen. In der Stadtverwaltung haben wir aktuell mittlerweile einen Krankenstand von im Schnitt 33 Tagen, wurde mir heute aus dem Personalrat gesagt. Stellen sind nur zu 82 bis 85 Prozent überhaupt besetzt. Die Menschen in Frankfurt am Main spüren es doch jeden Tag an allen Ecken, dass überall Personal fehlt. Frankfurt will ein guter Arbeitgeber sein. Gleichzeitig liefern Sie solche Schlagzeilen, das passt doch nicht zusammen. Das Erste sollte der Respekt vor jedem Beschäftigten bei der Stadt sein und meiner Meinung nach auch die Grundkenntnisse über das Bundesurlaubsgesetz, damit solche Vorgänge schlicht nicht mehr passieren. Insgesamt würde ich mir wünschen, dass wir dazu kommen, dass auch im Zoo die sogenannten Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden in konkrete Minijob-Arbeits-verhältnisse. Insgesamt warne ich davor, jetzt als Magistrat in Revision zu gehen, das Gerichtsurteil anzufechten und so einen Rechtsstreit in die Länge zu ziehen, der - ich sage es noch einmal - ein schlechtes Licht auf die Stadt Frankfurt als Arbeitgeberin werfen wird.

Danke sehr!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Gregor Amann:

Vielen Dank! Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff. Bitte!

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

Es tut mir leid, dass ich mich schon an der Stelle zu Wort melden muss, normalerweise würde ich das am Ende der Aktuellen Stunde machen, wenn es denn noch nötig ist. Aber, lieber Michael Müller, ich finde, du nutzt hier die falsche Gelegenheit, um die falsche Rede zu halten. Du stellst die Frage, ob die Stadt als Arbeitgeberin eine anständige Arbeitgeberin ist. Die Antwort ist: Ja, das ist sie. Das können wir auch an ganz vielen Stellen belegen. Du hast recht, wir müssen das sein und wollen das auch sein. Deine ganze Rede basiert auf der falschen Prämisse. Das ist genau das Thema. Offensichtlich ist es nötig - das zeigt auch deine Rede -, dass wir bei diesem Urteil die nächste Instanz anrufen, um zu klären, dass die Prämisse halt falsch ist. Wenn die Prämisse richtig wäre, dann würde ich diese Rede verstehen. Aber wenn die Prämisse richtig wäre, hättest du keinen Anlass, diese Rede so zu halten. Insofern will ich hier eines ausdrücklich sagen: Du hast behauptet, es herrschen keine grundlegenden Kenntnisse über das Arbeitsrecht bei der Stadtverwaltung. Das ist falsch. Es herrschen nicht nur grundlegende Kenntnisse, sondern exzellente Kenntnisse über das Arbeitsrecht bei der Stadtverwaltung. Du hast behauptet, wir würden unsere Menschen mit Beeinträchtigungen in der Stadtverwaltung schlecht behandeln. Das ist ausdrücklich falsch; das tun wir nicht.

(Zurufe)

Gut, dann hast du das möglicherweise im Ausschuss gesagt und ich habe es vielleicht verwechselt. Ich möchte dennoch sagen, dass wir das ausdrücklich nicht tun. Wir sind sehr froh und sehr stolz darauf und wir geben uns sehr viel Mühe, eine gute inklusive Arbeitgeberin zu sein. Noch einmal: Aus einer falschen Wahrnehmung der Situation folgt offensichtlich nichts Richtiges. Ich kann das schlicht hier so nicht stehen lassen, dass du aus der falschen Wahrnehmung der Situation lauter Schlussfolgerungen ziehst, die in der Sache inkorrekt sind. Das ist mir an der Stelle ein Anliegen, weil du mit einem Breitbandfeuerwerk auf alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, insbesondere auf die, die mit Arbeitsrecht beschäftigt sind, zielst. Das ist schlicht unfair und entbehrt jeder Grundlage.

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Gregor Amann:

Vielen Dank! Es gibt weitere Wortmeldungen. Die nächste Rednerin ist Frau Riedel von der Fraktion der GRÜNEN. Bitte!

Stadtverordnete Marlene Riedel, GRÜNE:

Am Ende geht es schneller, als man denkt, und die Diskussionen verlaufen dann auch manchmal ganz anders, als man gedacht hat. Das Thema mit dem Minijobber wird hier angerissen und auf einmal wird auf den allgemeinen Umgang der Stadt mit ihrem Personal abgehoben. Ich glaube, damit sind wir in einer schiefen Diskussion, das ist eben auch schon deutlich gemacht worden.

Ich möchte mich jetzt hier nicht dazu erheben, mich zu einem Gutachten, zu einem laufenden Rechtsstreit der Stadt Frankfurt zu äußern, denn dazu kann ich in dem Sinne auch gar nichts sagen. Was ich aber für die Stadt Frankfurt sagen kann, ist, dass sie sich selbstverständlich an Recht und Gesetz ihrem Personal gegenüber hält. Und wir wissen doch alle, auch aus vielen Diskussionen, die wir hier schon geführt haben, dass wir - an dieser Stelle darf ich den erotischen Satz aus der M 119 zum strategischen Personalmanagement in den Raum werfen -als Arbeitgeberin attraktiv sein müssen und dass wir genau deshalb solche Diskussionen am besten auch gern vorher abfangen würden. Wir stehen dazu, dass wir Teilzeit nicht schlechter bewerten als Vollzeit und dass wir als attraktive Arbeitgeberin hier dem Personal gegenüberstehen wollen. Daran ändert auch ein Rechtsstreit, den wir jetzt beobachten müssen, wie der ausgehen wird, erst einmal nichts. Wir überlegen uns, wie denn die jeweiligen Institutionen Personal so anstellen können, dass sie mit ihren Bedürfnissen zurechtkommen. Wir reden hier über den Zoo, der eben wetterbedingt deutliche Peaks bei den Besucherzahlen hat und darauf zu reagieren versucht. Dafür, denke ich, können wir heute nur um Verständnis bitten.

Danke!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Gregor Amann:

Vielen Dank! Die vorerst letzte Wortmeldung kommt von Herrn Görres von der FRAKTION. Bitte!

Stadtverordneter Falko Görres, FRAKTION:

Vielen Dank!

Die Sache mit der erotischen M-Vorlage finde ich spannend, die würde ich gerne später noch einmal lesen. Der Abend ist ja noch lang.

Herr Dr. Bergerhoff hat vorhin in der Fragestunde schon beantwortet, was die Rechtssicht der Stadt Frankfurt zu diesen Ein-Tages-Arbeitsverhältnissen ist, aber das ist doch überhaupt nicht die Frage, die relevant ist. Die Frage ist doch nicht, ob dieser Mensch im Einzelfall einen Urlaubsanspruch hat, weil er dieses Arbeitsverhältnis hat oder nicht. Die Frage ist auch nicht, ob die Stadt in Revision geht oder ob sie die gewinnt. Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist doch: Warum hat die Stadt überhaupt solche Arbeitsverhältnisse? Warum stellen wir Menschen überhaupt in solchen Arbeitsverhältnissen an? Warum haben wir Minijobs? Warum haben wir Leiharbeitsjobs? Warum haben wir Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse und nutzen nicht das Personal, das für uns in ordentlichen Arbeitsverhältnissen arbeiten möchte und statten es mit gut ausgestatteten Arbeitsplätzen aus und mit vernünftigem Geld dafür und so weiter? Insofern, Herr Dr. Bergerhoff, wenn Sie Herrn Müller jetzt vorwerfen, vielleicht die falsche Frage gestellt zu haben, würde ich Ihnen vorwerfen: Sie haben die falsche Frage beantwortet.

Danke!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung