Der „Gebäudetyp-e“ wird in Bayern bereits an vielen Pilotprojekten erprobt und wurde dort in die Bauordnung aufgenommen.
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den neuen Gebäudetyp-e in Frankfurt zu erproben, um durch vereinfachte Bauvorgaben eine Bebauung auf bisher ungenutzten Grundstücken zu ermöglichen. Dies könnte zu Pilotprojekten führen, die den Bauprozess beschleunigen und vereinfachen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Der "Gebäudetyp-e" wird in Bayern bereits an vielen Pilotprojekten erprobt und wurde dort in die Bauordnung aufgenommen. Auch die neue schwarz-rote Koalition will diese Möglichkeit in der Hessischen Bauordnung verankern. Als vereinfachtes Bauen könnte er auf bisher nicht bebaubaren Grundstücken eine Bebauung ermöglichen. In Antizipation dieser neuen Möglichkeiten frage ich den Magistrat: Welche Überlegungen für eigene Vorhaben, solche der städtischen beziehungsweise stadtnahen Gesellschaften oder Privater gibt es bereits, damit durch Verzicht auf einige Vorgaben zu Schallschutz, Stellplätzen, Haustechnik oder durch den Einsatz alternativer Baustoffe auch in Frankfurt Pilotprojekte des vereinfachten und beschleunigten Bauens entstehen könnten?
Antwort des Magistrats
Die Standards des kommunalen Bauens sind aktuell gemäß Magistrats-Beschluss in den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2024 festgehalten. Änderungen hierzu können nach Verankerung der angestrebten Neuerungen in der Hessischen Bauordnung, HBO, angegangen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.