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Wie aus dem Artikel der Offenbach-Post vom 17.01.2024 zu entnehmen ist, kritisiert der Magistrat der Stadt Offenbach das

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, das Projekt zur Entwicklung von Studentenwohnungen in Offenbach zu unterstützen, um die Wohnraumversorgung für Studierende zu verbessern. Die genauen finanziellen Rahmenbedingungen und Förderhöhen werden in Abstimmung mit den beteiligten Institutionen ermittelt. Die Entscheidung über die Umsetzung liegt bei der Stadtverordnetenversammlung.

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Frage an den Magistrat

Wie aus dem Artikel der Offenbach-Post vom 17.01.2024 zu entnehmen ist, kritisiert der Magistrat der Stadt Offenbach das Verhalten des Magistrats hinsichtlich der Frage der Entwicklung von Studentenwohnungen auf dem Kraftwerk- Union-Areal im Kaiserleigebiet, da - trotz grundsätzlicher Zustimmung - keine konkrete Höhe möglicher Fördergelder genannt werden.

Ich frage den Magistrat:

Mit welcher finanziellen Belastung rechnet der Magistrat bei einer Beteiligung an der Planung und dem Bau der Studentenwohnheime, und wie soll die Beteiligung finanziert werden?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat möchte das Projekt in Offenbach im Sinne der Wohnraumversorgung für Studierende und der regionalen Zusammenarbeit gerne finanziell unterstützen. Der Rahmen hierfür wäre das Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende.

Der Magistrat steht mit dem Land Hessen, der Stadt Offenbach, dem Studierendenwerk und der WI Bank in engem Austausch, um die technischen und planerischen Rahmenbedingungen des Projekts zu klären. Auf dieser Basis können die möglichen Förderhöhen konkret ermittelt werden.

Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang dieses Programm in Offenbach angewandt werden kann, liegt bei der Stadtverordnetenversammlung. Der Magistrat bereitet eine entsprechende Vorlage inklusive Angaben zu Projektkosten vor, sobald dem Magistrat die dafür erforderlichen Angaben vorliegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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