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Seit dem 1. November 2023 gilt die umstrittene Waffenverbotszone im Frankfurter Bahnhofsviertel. Diese hatte der Oberbür

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Waffenverbotszone im Frankfurter Bahnhofsviertel wurde am 1. November 2023 eingeführt. Nach drei Monaten ist eine umfassende Bewertung der Wirkung noch nicht möglich, jedoch wurden bereits 20 Anzeigen wegen Verstößen registriert.

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Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

Seit dem

  1. November 2023 gilt die umstrittene Waffenverbotszone im Frankfurter Bahnhofsviertel. Diese hatte der Oberbürgermeister Mike Josef per Verfügung und ohne die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Ich frage den Magistrat: Welche Bilanz lässt sich nach den ersten drei Monaten bezüglich der Verbotszone ziehen?

Antwort des Magistrats

Eine Bewertung der festgestellten Tatsachen oder gar Suche nach erzielter Wirkung für gerade einmal drei Monate der Geltung wäre verfrüht. Fest steht allerdings, dass die Landespolizei die neu geschaffene Eingriffsgrundlage bei stattfindenden Kontrollen nutzt. Es wurden bislang - Stand 29.01.2024 - 20 Anzeigen wegen ordnungswidrigen Verstoßes gegen die Rechtsverordnung an die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes übermittelt. In acht dieser Verfahren wurde bereits ein Bußgeldbescheid erlassen. Fünf Verfahren befinden sich in einem Stadium davor. Sieben Anzeigen haben sich anderweitig erledigt. Eine davon war wegen Straftatverdacht zur Ahndung an die Justiz abzugeben.

Die Gestaltung der Ausnahmeregelungen in § 4 für besondere Gruppen - Einsatzkräfte, Sicherheitsbranche, Anwohnende, Waffenerlaubnisinhabende und so weiter - war offensichtlich passgenau und ausreichend. Denn es kam bei der Waffenbehörde im Ordnungsamt bis jetzt zu keinen Anträgen auf Einzelfallausnahme, § 4 Absatz 3, wegen berechtigtem Interesse.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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