Nach den Haushaltseinsparungen der Bundesregierung werden die Regionalisierungsmittel um 350 Millionen Euro gekürzt. I
Zusammenfassung
Die Bundesregierung plant Einsparungen bei den Regionalisierungsmitteln, was Auswirkungen auf den ÖPNV in Frankfurt haben könnte. Der Magistrat erläutert, dass eine gesetzliche Anpassung zur Übertragung von Restmitteln noch aussteht, jedoch keine Kürzung erwartet wird.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
Nach den Haushaltseinsparungen der Bundesregierung werden die Regionalisierungsmittel um 350 Millionen Euro gekürzt.
Ich frage den Magistrat:
Was bedeuteten diese Einsparungen konkret für Frankfurt und den ÖPNV?
Antwort des Magistrats
Mit der 9. Novelle des Regionalisierungsgesetzes, RegG, vom 20.04.2023 sind die Regionalisierungsmittel, Bundesmittel an die Länder für den ÖPNV, in Höhe und Verteilung bis 2032 festgeschrieben. Im § 9 Absatz 2 werden je 1,5 Milliarden Euro pro Jahr für die Jahre 2023, 2024 und 2025 zum Ausgleich von Einnahmenausfällen durch das Deutschlandticket gesetzlich verankert.
Am 06.11.2023 haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder unter hessischem Vorsitz zusammen mit dem Bundeskanzler eine Übertragung von nicht verbrauchten Regionalisierungsmitteln zur Kompensation von Einnahmenausfällen durch das Deutschlandticket von Mai bis Dezember 2023 nach 2024 in Höhe von circa 350 Millionen Euro vereinbart. Eine gesetzliche Anpassung hierzu ist jedoch bisher im RegG noch nicht erfolgt. Die Bundes- und Landesregelungen zu den Billigkeitsleistungen an die lokalen und regionalen Aufgabenträger im ÖPNV im Jahr 2024 basieren auf dieser Festlegung der Übertragung der Restmittel aus 2023 nach 2024, da eine Nachschusspflicht für Bund und Länder ausgeschlossen worden ist.
Im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, vom 15.11.2023 zum Klima- und Transformationsfonds, KTF, und den danach diskutierten Einsparungen im Bundeshaushalt stand auch diese Übertragung von Restmitteln in Höhe von 350 Millionen Euro auf dem Prüfstand. Die Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 22.01.2024 geht jedoch davon aus, dass keine Kürzung bei den Regionalisierungsmitteln erfolgt und plädiert deshalb für die Beibehaltung des Preises von 49 Euro für das Deutschlandticket im gesamten Jahr 2024.
Da der Beschluss der Bundesregierung, bei den Regionalisierungsmitteln für 2023 350 Millionen Euro einzusparen, bisher noch nicht offiziell zurückgenommen worden ist, kommt es jedoch de facto zu einer Risikoverschiebung auf die kommunalen Unternehmen und ihre Eigentümer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.