Größtmögliche Transparenz ist eine wichtige Aufgabe für die Politik in Frankfurt. Vor diesem Hintergrund frage ich den
Zusammenfassung
Die Frage zielt darauf ab, ob es Mindesttransparenzstandards für städtische Institutionen in Frankfurt gibt und ob deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird. Dies soll die Transparenz in der Politik erhöhen und die Öffentlichkeit besser informieren.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Größtmögliche Transparenz ist eine wichtige Aufgabe für die Politik in Frankfurt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Gibt es Mindesttransparenzstandards für unmittelbar- und mittelbar zur Stadt gehörende Institutionen, zum Beispiel städtische Gesellschaften, Beteiligungen, Stiftungen, Vereine und so weiter, über die im Internet zu veröffentlichenden Informationen, und wenn ja, wird die Erfüllung dieser Kriterien regelmäßig nachgehalten?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pürsün,
meine Damen und Herren!
§ 123 a Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung, HGO, gibt vor, dass die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen hat, an denen sie mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
In § 123 a Absatz 2 HGO ist geregelt, welche Angaben der Beteiligungsbericht mindestens enthalten soll, Gegenstand des Unternehmens, Beteiligungsverhältnisse, Besetzung der Organe und Beteiligungen des Unternehmens, Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen, Grundzüge des Geschäftsverlaufs, Ertragslage des Unternehmens, Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde, Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft, Kreditaufnahmen, von der Gemeinde gewährte Sicherheiten, Vorliegen der Voraussetzungen des § 121 Absatz 1 HGO für das Unternehmen, Bezüge - Geschäftsführung, Aufsichtsrat - nach Maßgabe von § 123 a Absatz 2 HGO.
Gemäß Ziffer B.3 der Richtlinie guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main, PCGK, ist der Beteiligungsbericht auch über die Internetseite der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen. Der Beteiligungsbericht ist nach § 123 a Absatz 3 HGO in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern.
Darüber hinaus sind gemäß § 1 Absatz 5 Nummer 10 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden, GemHVO, dem Haushaltsplan die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 von Hundert beteiligt ist, beizufügen. Der Haushaltsplan ist gemäß § 97 Absatz 5 HGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Daneben gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zur Veröffentlichungspflicht für Unternehmen nach §§ 325 ff. des Handelsgesetzbuches, HGB, und Publizitätsgesetz, PublG.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erfolgt auch eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, HGrG. Mindesttransparenzstandards über die gesetzlichen Pflichten hinaus sind im PCGK definiert, in Teil B Transparenz- und Kontrollmaßnahmen sowie im neu eingeführten Teil C Verhaltenskodex zum Compliance-Management und zur entsprechenden jährlichen Berichtspflicht. Die Einhaltung des PCGK ist von der Abschlussprüfung miterfasst.
Hinsichtlich der unselbständigen Stiftungen ist die Transparenz durch die Abbildung im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.