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Vor einem Jahr hat die ABG ihren Mieter*innen angekündigt, die Heizkostenvorauszahlung zum Jahresbeginn 2023 um bis zu 1

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die ABG plant, die Heizkostenvorauszahlungen für das kommende Jahr anzupassen, insbesondere im Hinblick auf den tatsächlichen Verbrauch und die angekündigte Gaspreisreduzierung durch Mainova. Dies soll eine gerechtere Kostenverteilung für die Mieter*innen gewährleisten und die finanziellen Belastungen reduzieren.

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Frage an den Magistrat

Vor einem Jahr hat die ABG ihren Mieter*innen angekündigt, die Heizkostenvorauszahlung zum Jahresbeginn 2023 um bis zu 110 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert zu erhöhen. Gemäß der Antwort zur Frage Nr. 1258 sei zwischen der ABG und Mainova unabhängig vom Verbrauch ein Gaspreis von 12ct/kWh vereinbart worden. Niedrigere oder höhere Verbrauchswerte als die, die der Vorauszahlung zu Grunde gelegt waren, würden in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden. Nun hat die Mainova angekündigt, den Gaspreis zum 01.01.2024 zu reduzieren.

Daher frage ich den Magistrat:

In welchem Maße wird die ABG die Vorauszahlungen für das kommende Jahr, vor dem Hintergrund des tatsächlichen Verbrauchs und der Gaspreisreduzierung der Mainova, anpassen?

Antwort des Magistrats

Nach Auskunft der ABG wurden die Heizkostenvorauszahlungen im Zuge der Erstellung der Betriebskostenabrechnungen 2022 für Mieter*innen angepasst, die einen sehr niedrigen Verbrauch hatten.

Eine flächendeckende Anpassung der Vorauszahlungen wird im Zuge der Betriebskostenabrechnungen 2023 vorgenommen, wobei die Entlastungsbeträge aus der -Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - Berücksichtigung finden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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