Laut dem Bericht B 684/20 sieht der Magistrat ein Nachverdichtungspotenzial von bis zu 19.000 Wohneinheiten im Stadtgebi
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, in den Siedlungen der 1950er bis 1970er Jahre Nachverdichtungen durch Aufstockungen in Holzmodulbauweise vorzunehmen. Dies soll insbesondere in Gebieten geschehen, die im Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften stehen, um die Bestandsmieten zu wahren und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
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Laut dem Bericht B 684/20 sieht der Magistrat ein Nachverdichtungspotenzial von bis zu 19.000 Wohneinheiten im Stadtgebiet. Mit Blick auf das iSTEK und die veröffentlichten "Leitlinien zur Nachverdichtung" sollen dabei insbesondere Siedlungen der 1950er bis 1970er-Jahre im Mittelpunkt stehen. Neben der Platensiedlung fallen darunter auch einige andere ehemalige amerikanische Siedlungen, wie zum Beispiel die Körner Siedlung "Am Fischstein". Im Stadtplanungsamt wurde ein zentrales Nachverdichtungsmanagement eingerichtet. Ich frage daher den Magistrat: An welchen weiteren Standorten und in welchem Umfang ist mit einer baldigen Aufstockung in Holzmodulbauweise unter Bewahrung der Bestandsmieten zu rechnen?
Antwort des Magistrats
Die größten Potenziale zur Weiterentwicklung sind in den stadtweiten Siedlungsgebieten der 1950er- bis 1970er-Jahre zu finden, die sich vornehmlich im Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften befinden. Mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern finden regelmäßig Abstimmungstermine und Bauberatungen zu möglichen Nachverdichtungsvorhaben statt. Insbesondere die Aufstockungen mit Holzmodulen in der Platensiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung zeigen, dass die Bestände öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften unter Wahrung der Bestandsmiete erfolgreich umgesetzt wurden. Im ISTEK sind die weiteren Untersuchungsräume dargestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. September 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.