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Seit Monaten bearbeitet die Bußgeldstelle im Ordnungsamt Privatanzeigen zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nicht

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt wird aufgefordert, die Bearbeitung von Privatanzeigen zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wieder aufzunehmen, um Vertrauensverlust und Einnahmeausfälle zu vermeiden. Es wird ein Online-Portal zur digitalen Einreichung von Anzeigen angekündigt, das die Bearbeitung erleichtern soll.

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Frage an den Magistrat

Seit Monaten bearbeitet die Bußgeldstelle im Ordnungsamt Privatanzeigen zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nicht mehr, vgl. B 199/23. Ebenfalls seit Monaten werden Rückfragen von Einzelpersonen und Verbänden wie dem ADFC ignoriert. Dies führt nicht nur zu Vertrauensverlust gegenüber der Verwaltung und signalisiert Autofahrer*innen, dass Regelbrüche toleriert werden, sondern führt zusätzlich zu Einnahmeausfällen im sechs- bis siebenstelligen Bereich. Ich frage den Magistrat: Kann sich die Stadt diese negativen Folgen leisten?

Antwort des Magistrats

Die Bußgeldstelle im Ordnungsamt bearbeitet unverändert auch Privatanzeigen zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten. Definitiv betrug die Bearbeitungsquote der Privatanzeigen niemals "null". Die Anzeigen von Bürger*innen stellen per se nur einen Bruchteil der im ruhenden Verkehr festgestellten und zu ahndenden Verstöße dar. Daher kann selbst bei in diesem Bereich niedriger Bearbeitungsquote keine Rede davon sein, dass "Regelbrüche toleriert" würden.

Voraussichtlich im

  1. Quartal 2024 soll jedoch ein online-Portal freigeschaltet werden, das es Menschen zu den häufigsten Verstoßarten im ruhenden Verkehr ermöglicht, die Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige digital und menügeführt an die Bußgeldstelle einzuliefern. Mit reger Nutzung des Portals wird die Überlastung in der vorgeschalteten Datenerfassung abnehmen, weil es zum einen auf diesem Wege fast unmöglich ist, unvollständige oder unplausible Anzeigen zu erstellen. Zum anderen werden diese unmittelbar in das Bearbeitungsverfahren übergeleitet zur zeitnahen Erstentscheidung in der Sachbearbeitung. Ein vollständig automatisierter Verfahrensstart ist rechtlich unzulässig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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