In Frankfurt gibt es aufgrund des fehlenden Gesetzes gegen Zweckentfremdung auf Landesebene keine validen Daten zum Leer
Zusammenfassung
Die Frage zielt darauf ab, Informationen über den Leerstand in Frankfurt zu erhalten, insbesondere durch die Erfassung von abgemeldeten Stromzählern mit geringem Verbrauch. Dies könnte helfen, die Situation des Leerstands besser zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
In Frankfurt gibt es aufgrund des fehlenden Gesetzes gegen Zweckentfremdung auf Landesebene keine validen Daten zum Leerstand. Leerstand lässt sich jedoch unter anderem mit der Stromzählermethode erfassen, bei der abgemeldete Stromzähler und Stromzähler, die nur einen sehr geringen Verbrauch anzeigen, ermittelt werden. Ich frage den Magistrat: Wie hoch war zum Stichtag 31.12.2022 die Anzahl an Stromzählern, in denen der Stromzähler für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten abgemeldet war und der Wert von 150 kWh pro Jahr unterschritten wurde, und wie hoch ist die Gesamtstromzählerzahl für Frankfurt?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat der Stadt Frankfurt kann sich lediglich auf das Netzgebiet der Netzdienste Rhein-Main GmbH, eine Tochtergesellschaft der Mainova AG, beziehen. Im Netzgebiet der Netzdienste Rhein-Main GmbH sind aktuell rund 437.000 Stromzähler installiert.
Das umfasst nicht das gesamte Stadtgebiet und auch nur die Stromzähler, bei denen die NRM grundzuständiger Messstellenbetreiber ist. Die Anzahl der Stromzähler wettbewerblicher Messstellenbetreiber ist in den 437.000 Stromzählern der NRM in ihrem Netzgebiet nicht enthalten.
Eine Auswertung der Abnahmemengen einzelner Stromzähler im Hinblick auf eine Abnahmemenge von unter 150 kWh pro Jahr erfolgt nicht. Eine Abmeldung von Stromzählern ist gleichzeitig verbunden mit deren Ausbau. Wie lange kein Stromzähler verbaut war, wird nicht erfasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.