Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, das der Bundestag am 16.01.2020 verabschiedet
Zusammenfassung
Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende soll die Abgabe von Erklärungen zur Organspende direkt im Bürgeramt ermöglichen. Ziel ist es, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen. Die Frage zielt darauf ab, ob das Register in Frankfurt am Main geführt wird und ob es tatsächlich zu einer höheren Bereitschaft geführt hat.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, das der Bundestag am 16.01.2020 verabschiedet hat, Bundestagsdrucksache 19/11087, sieht vor, dass die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende auch direkt vor Ort bei den für die Ausstellung und die Ausgabe von Ausweisen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder, Ausweisstellen, das heißt im Bürgeramt, möglich sein wird. Dies soll seit 2022 laufen.
Ich frage den Magistrat:
Wird dieses Register von allen Bürgerämtern in Frankfurt geführt, und hat es zu mehr Bereitschaft zur Organspende geführt?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Hahn,
meine Damen und Herren!
In Frankfurt am Main werden Informationen zur Organspende seit Oktober 2019 im Bürgeramt ausgehändigt. Grundlage war zunächst ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, Einwohnerinnen und Einwohner bei ihrer Anmeldung mit den Materialen zu versorgen beziehungsweise auf diese Weise für das Thema zu sensibilisieren. Seit März 2022 werden die Infomaterialen bei der Aushändigung von Pässen, Ausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten ausgegeben.
Das Informationsangebot wird von den Besucherinnen und Besuchern des Bürgeramtes leider nicht gut angenommen. Im Idealfall nehmen die Betroffenen die Informationen an sich. Häufig werden die Broschüren aber schlichtweg ignoriert und liegengelassen oder bei nächster Gelegenheit entsorgt.
Nach unserem Eindruck beschäftigen sich Menschen nicht deshalb mit dem Thema Organspende, weil sie im Bürgeramt dafür sensibilisiert wurden. Die Übergabe von Informationsmaterialen wird als überraschend oder sachfremd wahrgenommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußern regelmäßig gegenüber ihren Vorgesetzten, dass es ihnen unangenehm sei, Besucherinnen und Besucher ungefragt mit dem Thema zu konfrontieren.
Das im Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende genannte Register steht den Bürgerämtern bis heute nicht zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.