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Die FR berichtete am 29.11.2023 darüber, dass die Stadt Frankfurt im gesamten Jahr 2022 6.298 Wildablagerungen von Müll

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt wird gefragt, welche Kosten durch die Beseitigung von Wildablagerungen im Jahr 2022 entstanden sind und welche Einnahmen aus Bußgeldverfahren resultierten. Ziel ist es, die finanziellen Auswirkungen der illegalen Müllablagerungen zu klären.

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Frage an den Magistrat

Die FR berichtete am 29.11.2023 darüber, dass die Stadt Frankfurt im gesamten Jahr 2022 6.298 Wildablagerungen von Müll gezählt habe. Diese mussten von der FES beseitigt werden. Bis Mitte November wurden für das laufende Jahr 2023 bereits 6.240 Wildablagerungen gezählt. Die Stadtpolizei ermittelte laut FR im Jahr 2022 in 1.746 Fällen, 668 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. Strafen bis zu 100.000 Euro seien möglich.

Ich frage den Magistrat:

Welche Kosten sind der Stadt Frankfurt durch die Beseitigung der Wildablagerungen von Müll im Jahr 2022 entstanden und welche Einnahmen folgten bisher aus den 668 Bußgeldverfahren?

Antwort des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch das Umweltamt, hat für die Straßenreinigung und die Abfallentsorgung Leistungsverträge mit der FES GmbH geschlossen. Die darin vereinbarten Leistungen werden nach Festpreisen abgerechnet, die einer jährlichen Preisgleitung unterliegen. Diese ist abhängig von der konjunkturellen Entwicklung mehrere statistischer Preisindizes und nicht vom tatsächlichen Arbeitsaufwand. Eine Schwankung bei den wild abgelagerten Abfällen im öffentlichen Straßenraum ist daher in den jeweiligen Gebührenhaushalten nicht kostenwirksam. Ein gesonderter Ausweis der Kosten für die Beseitigung wilder Ablagerungen ist aufgrund logistischen Abwicklung und der Form der Festpreiskalkulation nicht möglich.

Für das Jahr 2022 - Tattag - betrugen die tatsächlichen Einnahmen aus Bußgeldverfahren wegen illegalen Mülls - wilde Ablagerung und Sperrmüll - 42.340 Euro.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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