Architekturwettbewerbe sind kosten- und zeitaufwendig, bei bedeutsamen städtebaulichen Projekten der Stadt aber unerläss
Zusammenfassung
Architekturwettbewerbe sind für bedeutende städtebauliche Projekte in Frankfurt notwendig, um vielfältige Lösungsvorschläge zu erhalten. Der Magistrat wird gefragt, nach welchen Kriterien entschieden wird, ob ein Wettbewerb durchgeführt wird, insbesondere angesichts der aktuellen finanziellen Einschränkungen.
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Architekturwettbewerbe sind kosten- und zeitaufwendig, bei bedeutsamen städtebaulichen Projekten der Stadt aber unerlässlich. Auch für den Neu- und Umbau von Schulen und Kitas in Frankfurt wurden und werden diese Wettbewerbe ausgeschrieben, erscheinen allerdings angesichts des Neubau- und Sanierungsstaus und begrenzter Haushaltmittel aktuell nicht als Mittel der Wahl. Ich frage den Magistrat: Nach welchen Kriterien wird festgelegt, ob beziehungsweise bei welchen städtischen Bauprojekten ein Architekturwettbewerb durchzuführen ist?
Antwort des Magistrats
Architekturwettbewerbe sind auch für den Magistrat und das auslobende zuständige Fachamt zeitaufwändig, bieten aber den Vorteil einer Vielfalt von Lösungsvorschlägen im Vergleich zur herkömmlichen Einzelbeauftragung.
Daher werden Wettbewerbe nur dann vorgeschlagen, wenn es um große Investitionssummen geht und/oder sehr komplexe beziehungsweise einzigartige städtebauliche, gestalterische oder funktionale Anforderungen realisiert werden müssen.
Für den Auslober wichtige Anforderungen wie beispielsweise Energiekonzeption, Gebäudebegrünung und Freiflächenplanung können als integrale Bestandteile des Wettbewerbs zu einer frühen und schlüssigen Gesamtkonzeption beitragen. Die Projektsumme, ab der ein Projekt im Wettbewerb bearbeitet wird, ist nicht festgelegt, vielmehr wird im Einzelfall abgestimmt, ob ein Wettbewerb oder ein Verfahren nach Vergabeordnung, VgV, im Einzelfall zielführender ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.