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In der Pressekonferenz zur Vorstellung des neuen Internetauftritts und des neuen OZG-konformen Antragsformulars der Ausl

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Ausländerbehörde hat im Jahr 2023 elf zusätzliche Stellen beantragt, die jedoch nicht besetzt werden konnten. Für den Doppelhaushalt 2024/2025 wird ein Neuschaffungsbedarf von 19 Stellen gemeldet, um auf die steigende Zahl von Migranten zu reagieren.

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Frage an den Magistrat

In der Pressekonferenz zur Vorstellung des neuen Internetauftritts und des neuen OZG-konformen Antragsformulars der Ausländerbehörde hatte Frau Stadträtin Annette Rinn am 27.06.2023 unter anderem vorgetragen, dass für die Ausländerbehörde in 2023 elf zusätzliche Stellen im Sachbearbeiterbereich beantragt wurden.

Ich frage den Magistrat:

Wie viele von diesen elf Stellen konnten bereits besetzt werden und wie viele zusätzliche Stellen für den Doppelhaushalt 2024/2025 sind aufgrund der Weiterentwicklung der Fachkräftezuwanderung und der weiter steigenden Zahl von Migranten für die Ausländerbehörde eingeplant ?

Antwort des Magistrats

Da der Stellenplan 2023 Neuschaffungen lediglich für refinanzierte Stellen und zur Ablöse von Hilfs- und Stellenreservestellen vorsah, konnten keine neuen Stellen geschaffen werden.

Für die Stellenpläne des Doppelhaushaltes 2024/2025 meldete das Ordnungsamt einen Neuschaffungsbedarf von insgesamt 19 Stellen für den Bereich der Ausländerbehörde an. Die Beratungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 sind noch nicht abgeschlossen. Um in den kommenden beiden Jahren auf aktuelle Überlastungen im Rahmen der Möglichkeiten reagieren zu können, soll die Stellenreserve von derzeit 165 Stellen im Stellenplan 2024 unter Berücksichtigung der Auflagen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2023 auf vorübergehend 600 Stellen aufgestockt werden. Die weitere Entwicklung hierzu bleibt abzuwarten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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