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Am 1. Dezember wurde durch die Varisano ein Restrukturierungskonzept vorgestellt. In der Presse heißt es in diesem Zusam

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat bestätigt, dass der Standort und der Neubau der Psychiatrie in Höchst nicht in Frage stehen. Es wird eine Überprüfung der Pläne für den Funktionsbau angestrebt, um die Integration der Psychiatrie zu untersuchen, mit dem Ziel, im nächsten Jahr einen Beschluss über einen Kombinationsbau vorzulegen.

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Frage an den Magistrat

Am

  1. Dezember wurde durch die Varisano ein Restrukturierungskonzept vorgestellt. In der Presse heißt es in diesem Zusammenhang, dass der Neubau der Psychiatrie in Höchst in Frage stünde, FNP vom 02.12., und dass die Gremien der Gesellschafter dem Konzept zustimmen müssten, FAZ vom 02.
  2. Ich frage den Magistrat: Wie steht es um die Zukunft der Psychiatrie in Höchst, und welche Gremienbeschlüsse sind in Frankfurt nötig?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Momsen,

meine Damen und Herren!

Weder der Standort noch der Neubau der Psychiatrie in Frankfurt am Main stehen in Frage. Seit der Planung des neuen Bettenhauses und der Planung des Funktionsbaus ist einige Zeit verstrichen und die Nachfragesituation aber auch die Baupreise haben sich erheblich verändert. Daher hat der Aufsichtsrat der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH die Geschäftsführung gebeten, die vorhandenen Pläne für den Funktionsbau zu überprüfen und in diesem Zusammenhang die Integration der Psychiatrie in dieses Gebäude zu untersuchen - Zusammenlegung des zweite und dritten Bauabschnitts. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Prozess - Konzeption des Bedarfs als Grundlage für eine Ausschreibung der Planer - nächstes Jahr abgeschlossen und das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss über einen solchen Kombinationsbau vorgelegt werden kann.

Der Magistrat geht ebenfalls davon aus, dass nächstes Jahr die Fortschreibung des Konsortialvertrages abgeschlossen werden kann. Die Verhandlungen darüber wurden unterbrochen und die Ressourcen auf eine kurzfristige Anpassung des Medizin- und Finanzierungskonzeptes zur Unternehmenssicherung konzentriert. Diese Anpassungen gehören zu den Aufgaben des Aufsichtsrates und nicht zu jenen der Gesellschafter:innen beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung. Der Magistrat hofft, dass sich die Diskussion über die Gesundheitsreform im Laufe des nächsten Jahres so konkret entwickelt, dass eine belastbare Fortschreibung des kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellten Medizin- und Finanzierungskonzeptes ermöglicht wird und in diesem Sinne der Anspruch an ein Zukunftskonzept eingelöst werden kann, das die Stadtverordnetenversammlung mit der Fortschreibung des Konsortialvertrages beschließen soll.

Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage Nr. 2079 aus der 25. Fragestunde am 14.12.2023 verwiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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