Zum 1. November hat der Oberbürgermeister als Kreisordnungsbehörde durch eine Rechtsverordnung eine Waffenverbotszone im
Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat eine unbefristete Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel erlassen, ohne die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Es wird nach den Gesamtkosten für die Einführung und Durchführung dieser Maßnahme sowie den laufenden jährlichen Kosten gefragt.
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Zum
- November hat der Oberbürgermeister als Kreisordnungsbehörde durch eine Rechtsverordnung eine Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel erlassen. Für diesen Vorgang war die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung nicht notwendig. Anstatt die Waffenverbotszone lediglich probeweise einzuführen, erlässt der Oberbürgermeister diese völlig unbefristet. Für die Einführung, Aufrechterhaltung und Auswertung sind eine Vielzahl an Maßnahmen und Personalaufwand notwendig. Ich frage den Magistrat: Welche Gesamtkosten sind für die Vorbereitung, Einführung und Durchführung der Waffenverbotszone bereits angefallen, und mit welchen weiteren laufenden jährlichen Kosten, wie zum Beispiel für die Evaluation, ist zu rechnen?
Antwort des Magistrats
Im Bereich des Ordnungsamtes sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Die Kontrollen erfolgen derzeit nahezu ausschließlich durch die Landespolizei. Über Art und Umfang der Evaluation liegen hier noch keine Erkenntnisse vor, daher können auch diesbezüglich keine Kosten geschätzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.