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Zum 1. November hat der Oberbürgermeister eine Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel erlassen. Für diesen Vorgang war die

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Oberbürgermeister hat eine unbefristete Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel erlassen, ohne die Stadtverordnetenversammlung einzubeziehen. Die Frage zielt darauf ab, wie die Evaluation dieser Maßnahme nach einem Jahr erfolgen wird und welche Rolle die Stadtverordnetenversammlung dabei spielt.

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Frage an den Magistrat

Zum

  1. November hat der Oberbürgermeister eine Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel erlassen. Für diesen Vorgang war die Zustimmung der STVV nicht notwendig. Anstatt die Waffenverbotszone, wie schon lange diskutiert, lediglich probeweise einzuführen, erlässt der OB diese völlig unbefristet. Eine Evaluation kann ohne eine fundierte Auswertung unter Einbeziehung aller Menschen im Bahnhofsviertel und klare Kriterien und Zielformulierungen folgenlos bleiben. Eine Waffenverbotszone kann also ohne weitere Beschlüsse oder Verordnungen zum Dauerzustand werden. Ich frage den Magistrat: Auf welcher Grundlage wird eine Evaluation nach einem Jahr durchgeführt, und wie wird dabei die Stadtverordnetenversammlung eingebunden?

Antwort des Magistrats

Über Art um Umfang der Evaluation liegen hier noch keine Erkenntnisse vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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