Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding verlangt trotz des seit 2016 geltenden Mietenstopps bis zu zehnprozentig
Zusammenfassung
Die ABG Holding verlangt Mieterhöhungen bei geförderten Wohnungen, die den Mietenstopp überschreiten. Der Magistrat wird gefragt, warum diese Mieterhöhungen trotz gerichtlicher Ablehnung weiterhin verfolgt werden. Es wird erwartet, dass die Prüfung der Fünf-Prozent-Grenze für geförderte Wohnungen zu einer Klärung der rechtlichen Situation führt.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding verlangt trotz des seit 2016 geltenden Mietenstopps bis zu zehnprozentige Mieterhöhungen bei geförderten Wohnungen. Das Gerichtsverfahren einer vierköpfigen Familie hat gezeigt, dass das Mieterhöhungsverlangen für die sogenannte Mittelstandswohnung gerichtlichen Überprüfungen nicht standhält. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sämtliche Mieterhöhungen der ABG für sogenannte Mittelstandswohnungen nicht gerichtsfest sind.
Ich frage den Magistrat:
Wieso hält der Magistrat weiter an den Mieterhöhungen für geförderte Wohnungen fest, die die Fünf-Prozent-Grenze des Mietenstopps übersteigen, obwohl die Mieterhöhung vor Gericht scheiterte?
Antwort des Magistrats
Im November fand zur Klärung des Mieterhöhungsverlangens der ABG Frankfurt Holding GmbH, ABG, für eine Wohnung im Förderweg II ein Gerichtsverfahren statt. Die ABG hat die Klage zurückgezogen.
Laut Stellungnahme der ABG Frankfurt Holding GmbH sind die Mieterhöhungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau notwendig, um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung vornehmen zu können, da die Erträge aus der Vermietung öffentlich geförderter Wohnungen hierfür nicht ausreichend sind.
Der Magistrat prüft, ob die Fünf-Prozent-Grenze auch für geförderte Wohnungen angewandt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.