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Der von der Bundesregierung eingebrachte Haushalt 2024 ist - gerade auch im Sozialbereich - ein weiterer Offenbarungseid

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die finanziellen Einbußen der Träger sozialer Einrichtungen durch Kürzungen im Bundeshaushalt 2024. Der Magistrat wird gefragt, ob ein Modell zur Kompensation dieser Einbußen entwickelt wurde, um die sozialen Angebote aufrechtzuerhalten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Frage an den Magistrat

Der von der Bundesregierung eingebrachte Haushalt 2024 ist - gerade auch im Sozialbereich - ein weiterer Offenbarungseid. Die Pläne konterkarieren die gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen. Es droht - aufgrund der massiven Kürzungen - ein weitreichender Einschnitt bei einer Vielzahl sozialer Angebote und es wird ein völlig indiskutables Zeichen an die Mitarbeiter in den entsprechenden Einrichtungen gesendet. Ich frage den Magistrat: Hat der Magistrat bereits ein Modell zur kurzfristigen - teilweisen - Kompensation der finanziellen Einbußen der Träger sozialer Einrichtungen aufgrund der bevorstehenden Kürzungen von Bundesmitteln - zur Verhinderung eines weitreichenden Einschnitts bei den Angeboten - entwickelt?

Antwort des Magistrats

Die Kürzung von Bundesmitteln im Haushaltsentwurf der Bundesregierung im Bereich des Kinder- und Jugendplans, KJ'P, steht grundsätzlich im Widerspruch zu den, insbesondere auch infolge der Auswirkungen multipler Krisen, notwendigen Förderanpassungen für diese Zielgruppe. Hier sehen wir große finanzielle Risiken bei den internationalen Begegnungen, die mit Mitteln des KJ'P in Höhe von 20T€ gefördert werden. Weiter sind die Jugendmigrationsdienste im Fokus, deren Betrieb in überwiegenden Anteil, 830.000 Euro, aus Bundesmitteln bestritten wird.

Im Bereich der Jugendberufshilfe ist das Jobcenter Frankfurt mit Kofinanzierungen in Höhe von rund 850.000 Euro, zuzüglich der in Vorjahren zugesicherten Kofinanzierungen für noch laufende mehrjährige Maßnahmen, an Projekten beteiligt.

Dem Magistrat liegen sowohl für die Bereiche der Jugendhilfe wie auch der Jugendberufshilfe noch keine näheren Informationen über konkrete Mittelkürzungen vor. Der Magistrat wird, sollten sich Mittelkürzungen konkretisieren, im engen Kontakt zu den betroffenen Trägern nach Lösungen im Einzelfall suchen oder Lösungen im Förderbereich anstreben. Eine generelle Kompensation wegfallender Bundesmittel durch kommunale Förderungen ist gegenwärtigem Stand mit den verfügbaren Haushaltsmitteln nicht möglich.

Der Bund plant für den Haushalt 2024 auch erhebliche Kürzungen bei den Mittelzuweisungen für die Jobcenter. Dies hat gravierende Einschnitte bei den Handlungsmöglichkeiten des Jobcenters Frankfurt zur Folge. Das etablierte Frankfurter Arbeitsmarktprogramm kann den Wegfall der Bundesmittel bei Weitem nicht ausgleichen. Es wird mit Blick auf die kommunale Haushaltslage nicht möglich sein, die Mittel des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms aufzustocken. Durch das Setzen von klaren Prioritäten sowie einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm werden die begrenzten Ressourcen mit bestmöglicher Wirksamkeit eingesetzt.

In den Förderbereichen der Freien Wohlfahrtspflege und der Alten- und Behindertenhilfe bestehen, nach derzeitigem Kenntnisstand, keine Komplementärfinanzierungen, die betroffen sein könnten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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