Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding soll nach dem Willen der Römer-Koalition aus GRÜNEN, SPD, FDP
Zusammenfassung
Die Römer-Koalition fordert, dass die ABG Frankfurt Holding bei Neubauprojekten den Anteil geförderter Wohnungen von 40 auf 60 Prozent erhöht. Dies soll dazu beitragen, den Wohnungsbedarf in Frankfurt zu decken und verschiedene Zielgruppen zu unterstützen. Der Magistrat prüft die möglichen Risiken dieser Vorgaben für die Bauintensität der ABG.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding soll nach dem Willen der Römer-Koalition aus GRÜNEN, SPD, FDP und Volt bei Neubauprojekten unter anderem statt zu 40 Prozent zu 60 Prozent geförderte Wohnungen schaffen müssen, NR 768/23. Weitere 15 Prozent sollen für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen reserviert sein, sowie fünf Prozent unter anderem für Studierende, Auszubildende und weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf. Diese Quoten sollen "bei allen Wohnungsbauprojekten der ABG umgesetzt werden". Abweichungen sollen nur bei kleinen Bauvorhaben möglich sein. Ich frage den Magistrat: Welche Risiken sieht der Magistrat aufgrund dieser Vorgaben hinsichtlich der zukünftigen Bauintensität der ABG?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat befindet sich in Gesprächen mit der ABG Frankfurt Holding, um gegebenenfalls resultierende Konsequenzen aus dem Antrag der Römer-Koalition zu verifizieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.