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Das Urteil des OLG Frankfurt gegen die frühere Pächterin der Cafeteria im BiKuz in Höchst, in dem diese zur Nachzahlung

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die prekäre Situation einer ehemaligen Pächterin, die aufgrund einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Der Magistrat hat sich bereits für eine Härtefallregelung eingesetzt, die nun greifen kann, um der Pächterin zu helfen.

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Frage an den Magistrat

Das Urteil des OLG Frankfurt gegen die frühere Pächterin der Cafeteria im BiKuz in Höchst, in dem diese zur Nachzahlung von Nebenkosten in Höhe von 58.250 Euro nebst Zinsen verurteilt wurde, ist mittlerweile rechtskräftig. Die Pächterin, die mittlerweile verrentet ist, musste daraufhin die eidesstattliche Versicherung ablegen und hat somit jegliche Bonität verloren.

Ich frage den Magistrat:

Wie bewertet der Magistrat den Umstand, dass jemand, der 30 Jahre lang für die Versorgung der Schüler im BikuZ sowie der Leibnizschule gesorgt hat, nun aufgrund einer mangelhaften Nebenkostenabrechnung durch die ABG in solch eine prekäre Situation geraten ist, und was konkret hat er bereits getan, um bei der ABG auf eine Härtefallregelung hinzuwirken?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger:

Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Damen und Herren!

Dem Magistrat ist die prekäre Situation der Pächterin bekannt. Er hat sich bereits bei der ABG für eine Härtefallregelung eingesetzt. Diese wurde auch von der ABG in Aussicht gestellt.

Voraussetzung für die Anwendung der Härtefallregelung seitens der ABG ist die eidesstattliche Versicherung, die von der ehemaligen Pächterin aktuell geleistet worden ist. Damit kann die vereinbarte Härtefallregelung nun greifen.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Pfeiffer. Bitte!

Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG:

(Zusatzfrage)

Herr Dr. Gwechenberger, vielen Dank für Ihre Antwort! Bei der Berechnung des von der Stadt an die Pächterin bezahlten Essenszuschusses, also der Subventionsberechnung, wurden die hohen Nebenkosten und insbesondere die Stromkosten nie berücksichtigt, da diese ja seinerzeit nicht bekannt waren. Daher meine Frage an Sie, ob die Stadt nicht über eine rückwirkende Neuberechnung dieses Essenszuschusses, nämlich unter Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Nebenkosten, das Problem der Pächterin aus der Welt schaffen kann, denn daraus dürfte ein höherer Betrag zu deren Gunsten resultieren als jener, zu dem die Pächterin jetzt zur Zahlung an die ABG verurteilt wurde.

Vielen Dank!

Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger:

(fortfahrend)

Vielen Dank für den Hinweis! Der Magistrat wird den Vorschlag prüfen.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Frau Stadträtin Weber kann etwas dazu sagen. Bitte!

Stadträtin Sylvia Weber:

Wir wollen doch so weit wie möglich Auskunft geben.

Es ist relativ klar, dass diese nicht abgerechneten Nebenkosten Versäumnisse der ABG gewesen sind. Insofern ist es natürlich nicht zielführend für die Stadt Frankfurt, dies jetzt im Nachhinein zu begleichen. Die ABG hat selbst auch zugegeben, dass es ihr Fehler gewesen ist, und sie verzichtet - das ist zumindest die Inaussichtstellung, die ich habe - darauf, wenn diese eidesstattliche Erklärung stattfindet. Dann wird im Rahmen einer Härtefallregelung auf die Nachzahlung verzichtet. Das ist die Lösung, die wir haben.

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Danke schön! Die zweite Zusatzfrage ist von Herrn Stadtverordneten Tilo Schwichtenberg. Bitte!

Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei:

(Zusatzfrage)

Wenn es ein Fehler des Vermieters war, wie lange reicht denn dieser Fehler zurück? Seit wann gibt es denn diese Fehlberechnung schon?

Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger:

(fortfahrend)

Wie gesagt, die Härtefallregelung greift ja. Die Dinge werden damit gelöst. Es hilft jetzt wenig, genau zu analysieren, wie lange es gegriffen hat. Es wird ja eine gute Lösung für die Pächterin geben, um ihr das Leben nicht schwer zu machen.

(Beifall)

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1953

Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG:

Frau Vorsteherin,

werte Kolleginnen und Kollegen!

Mein Redemanuskript konnte ich getrost auf dem Platz lassen. Ich habe mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass es seitens der ABG eine Härtefallregelung geben soll. Ich habe in einem bilateralen, kurzen Gespräch mit Frau Stadträtin Weber erfahren, dass die Härtefallregelung so ausgestaltet werden soll, dass es einen kompletten Erlass der vom Oberlandesgericht Frankfurt festgelegten Nachzahlung für die ehemalige Pächterin geben wird. Das begrüße ich, weil damit deren Bonität wiederhergestellt und auch die Privatinsolvenz, die andernfalls unausweichlich gewesen wäre, abgewendet ist. Ich glaube, dass hier ein Unglück abgewendet wird, das jemanden getroffen hätte, der jahrzehntelang die Schüler und Lehrer des BiKuZ und der Leibnizschule - nicht nur im Auftrag, sondern auch nach Maßgabe der Stadt Frankfurt - mit vollwertigem, biologischem und gesundem Essen bekocht hat. Von daher noch einmal meinen ganz herzlichen Dank! Ich gehe davon aus, dass der Erlass schnell herbeigeführt wird.

Vielen Dank!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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