Für die Schüler*innenbeförderung wird momentan das Schüler*innenticket Hessen in Höhe von 365 Euro von der Stadt erstatt
Zusammenfassung
Die Antragstellerin fragt, warum das Deutschlandticket für berechtigte Schüler*innen, die den Hessenpass mobil nutzen, nicht erstattet wird. Es wird vorgeschlagen, auch das Deutschlandticket zu erstatten, um die finanzielle Belastung für die Familien zu verringern. Das erwartete Ergebnis wäre eine gerechtere Unterstützung für alle berechtigten Schüler*innen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
Für die Schüler*innenbeförderung wird momentan das Schüler*innenticket Hessen in Höhe von 365 Euro von der Stadt erstattet. Seit August gibt es den Hessenpass mobil, mit dem Bürger- und Wohngeldbeziehende ein vergünstigtes Deutschlandticket erhalten können. Für 372 Euro, also einen Aufpreis von sieben Euro, könnten Schüler*innen, die durch den Hessenpass mobil berechtigt sind, ein vergünstigtes Ticket mit weit höherem Geltungsbereich bekommen. Die Stadt Frankfurt übernimmt allerdings nur das Schüler*innenticket. Menschen mit dem Hessenpass mobil müssten also die 372 Euro für ihre Kinder eigens aufbringen. Ich frage den Magistrat: Warum kann für Berechtigte des Schüler*innentickets und des Hessenpass mobil nicht auch das Deutschlandticket erstattet werden?
Antwort des Magistrats
Grundsätzlich wird bei bestehendem Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz die günstigste Beförderungsart zum Besuch der Schule erstattet, "wirtschaftliches Handeln". Dies ist in der Regel das Schülerticket Hessen. Aktuell ist es so, dass das vergünstigte Deutschlandticket, Hessenpass mobil, genauso teuer ist wie das Schülerticket Hessen mit 12-maliger Zahlung. Also wird bei Vorlage des vergünstigten Deutschlandtickets, Hessenpass mobil, auch der Betrag von 372 Euro erstattet.
Allerdings gibt es eine Ausnahme hiervon: Den Schülerinnen und Schülern, die im Besitz eines gültigen Frankfurt Passes sind und die auf dieser Basis ein vergünstigtes Schülerticket Hessen erhalten, werden lediglich 109,50 Euro, einmalige Zahlung, beziehungsweise 111,60 Euro, zwölfmalige Zahlung, erstattet. Würde in diesem Fall ebenfalls das vergünstigte Deutschlandticket, Hessenpass mobil, erstattet werden, würde dies dem Grundsatz des § 161 Hessisches Schulgesetz widersprechen und es würden Mehrkosten in Höhe von circa 67.000 Euro entstehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.