Der Bereich der Europäischen Zentralbank, EZB, wird auf Höhe des Hafenparks teilweise videoüberwacht. Ich frage den Ma
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Hafenpark — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
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Neues zu Hafenpark per E-MailInhalt
Frage vom 16.05.2019, F 1919 Der Bereich der E uropäischen Zentralbank, EZB, wird auf Höhe des Hafenparks teilweise videoüberwacht.
Ich frage den Magistrat: Wurde hierfür ein Sondernutzungsrecht für die EZB erteilt oder gibt es eine entsprechende Vereinbarung zwischen Grünflächenamt beziehungsweise Hafenbetrieben und der EZB diesbezüglich, die die Videoüberwachung ermöglichen?
Antwort des Magistrats: Wie alle europäischen Institutionen hat die Europäische Zentralbank, EZB, einen Sonderstatus, der in einem Sitzabkommen zwischen EZB und Bundesrepublik Deutschland geregelt ist. ( link: www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/de_headquarters_agreement_f_published.pdf - siehe Anlage 1). Insbesondere in Artikel 5 dieses Abkommens verpflichtet sich Deutschland die Räumlichkeiten der EZB gegen unbefugtes Eindringen oder Beschädigungen aller Art sowie gegen sonstige Beeinträchtigungen ihrer Funktionsfähigkeit mit geeigneten Maßnahmen zu schützen. Die Stadt Frankfurt nimmt diese Verpflichtung an und hat in einem sogenannten "Großen Gestattungsvertrag" vom 05.03.2015 die Installation von Sicherheitseinrichtungen auf ihren Grundstücken erlaubt. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat gemeinsam mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten im Jahr 2016 vor Ort das Videokonzept und die Sicherungsanlagen der EZB, insbesondere auch die Videoanlagen am Mainufer, überprüft. Man kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei der EZB um eine besonders gefährdete öffentliche Einrichtung handelt und die Videoüberwachung auch im öffentlichen Raum zulässig ist. Die Beschilderungen weisen darauf hin, dass die EZB verantwortliche Stelle ist. Anlage 1_headquarters_agreement_f_published (ca. 456 KB) Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Mai 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.