Seit Ende 2022 haben Mieter*innen der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Holding, die in Sozialwohnungen beziehungswei
Zusammenfassung
Die Mieter*innen der ABG Holding erhalten seit Ende 2022 drastische Mieterhöhungen, obwohl ein Mietenstopp gilt. Der Magistrat wird gefragt, warum diese Erhöhungen trotz der geltenden Regelungen erfolgen, insbesondere für Mieter*innen mit geringem Einkommen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Seit Ende 2022 haben Mieter*innen der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Holding, die in Sozialwohnungen beziehungsweise Mittelstandswohnungen leben, Mieterhöhungen von bis zu zehn Prozent erhalten, obwohl bei der ABG seit 2016 der Mietenstopp gilt, der Mieterhöhungen auf fünf Prozent innerhalb von fünf Jahren begrenzt. Stets wurde öffentlich kommuniziert, dass der Mietenstopp für alle ABG-Wohnungen gelte, unter anderem in einem Schreiben, das die ABG 2020 an alle ihre Mieter*innen geschickt hat.
Ich frage den Magistrat:
Wieso werden entgegen dem geltenden Mietenstopp die Mieten derart drastisch bei Mieter*innen mit geringem Einkommen erhöht, die von günstigen Mieten abhängig sind?
Antwort des Magistrats
Der seit 2016 geltende "Mietenstopp" bezieht sich auf frei finanzierte Wohnungen. Bei öffentlich geförderten Wohnungen werden gemäß den Förderrichtlinien die Mieterhöhungen vorgenommen.
Es ist Gegenstand des Förderrechts, dass bei öffentlich geförderten Wohnungen Mieterhöhungen durchgeführt werden, um Bewirtschaftungen und Instandhaltungen finanzieren zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.