Die Stabsstelle Antidiskriminierung hat vor Kurzem ihr einjähriges Bestehen feiern dürfen. Das bundesweite Vorzeigevorha
Zusammenfassung
Die Stabsstelle Antidiskriminierung hat in ihrem ersten Jahr bedeutende Fortschritte im Kampf gegen Diskriminierung erzielt. Es werden verschiedene Projekte zur Förderung der Sichtbarkeit queerer Communities und zur Bekämpfung von Gewalt gegen diese Gruppen vorgestellt. Zukünftige Maßnahmen zielen darauf ab, die Antidiskriminierungskultur weiter zu stärken und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren zu intensivieren.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stabsstelle Antidiskriminierung hat vor Kurzem ihr einjähriges Bestehen feiern dürfen. Das bundesweite Vorzeigevorhaben unter Dezernentin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg hat bis dahin Großes zum Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit und für die Verständigung in unserer vielfältigen Stadt Frankfurt beigetragen. Nicht zuletzt bei den schrecklichen Übergriffen gegen queere Personen konnte die Stabstelle zielgerichtet reagieren und hat die Communitys zusammengebracht, um gemeinsam mit der Politik zielgenaue Maßnahmen und Vereinbarungen zu treffen.
Daher frage ich den Magistrat:
Welche Projekte und Maßnahmen hat die Stabsstelle in ihrem ersten Jahr erfolgreich initiiert, und was ist konkret für die Zukunft geplant?
Antwort des Magistrats
Einrichtung der Stabsstelle
Die Stabsstelle Antidiskriminierung im Dezernat II nahm am
- September 2022 Ihre Arbeit auf. In den ersten Monaten entwickelte sie ein umfassendes Antidiskriminierungskonzept, welches im Diversitätsausschuss vorgestellt und in anderen Gremien und Verwaltungsabteilungen als Grundlagen von Kooperationen vorgestellt wurde. Das Antidiskriminierungskonzept wurde nicht nur Stadtintern, sondern auch in einigen bundesweiten Antidiskriminierungsnetzwerken sowie mit den Fachgremien der Partnerstadt Toronto präsentiert und fachlich diskutiert. Die Stabsstelle Antidiskriminierung berät, konzipiert und strukturiert die übergreifende politische Positionierung der Stadt Frankfurt im Themenfeld Antidiskriminierung. Sie hat sich wie am Beispiel einige Projekte zu zeigen sein wird, als eine wichtige Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft erwiesen und etabliert. Handlungsfeld: LSBTIQ* und die Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt Der LSBTIQ* Koordinierungskreis ist im ersten Jahr ihres Bestehens als eines der wichtigsten kommunalen Modellprojekte zu nennen. Er entstand als Reaktion auf die zunehmende queerfeindliche Gewalt im Sommer 2022 im Regenbogenviertel. Unter der Leitung und fachlichen Federführung der Stabsstelle Antidiskriminierung arbeiten hier Vertreter:innen aus der Politik, Polizei, Verwaltung, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Betroffene von queerfeindlichen Diskriminierung und Gewalt an drei übergeordnete Zielen zusammen:
- Schutz vor Gewalt und Diskriminierung
- Sichtbarkeit der queeren Communities und Empowerment
- Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts Es entstand ein 5-Punkte-Plan mit Interventionsmaßnahmen, die bis dato größtenteils auch erfolgreich umgesetzt wurden. Dazu gehören:
- Gewaltschutz: "Safer Space for Queer People" Kampagne
- Aktionstage: "Vielfalt ohne Gewalt" im Viertel als Start der ersten Pride Month
- Ausbau eines Awareness-Konzept für den Frankfurter CSD
- Entwicklung eines ‚Zivilcourage'-Moduls für kritische Beobachter:innen
- Mediationsdialoge mit den Bars und Clubs Große Resonanz fand vor allem die "Safer Spaces for Queer People" Kampagne. "Safer Spaces for Queer People" sind Orte, in denen queere Menschen vor Gewalt und Bedrohung und in akuten Gefahrensituationen geschützt werden. Sie sind als niedrigschwellige Anlaufstellen zunächst im Regenbogenviertel entstanden und anhand des Tür-Stickers erkennbar. Derzeit arbeitet die Stabsstelle daran, das Gewaltschutzkonzept zu vertiefen und die Safer Space Kampagne auf andere Stadtteile auszuweiten. Ein weiteres Ziel der Arbeit der Stabsstelle Antidiskriminierung ist es, die Sichtbarkeit der queeren Communities in der Stadt zu erhöhen. So soll der Pride Month, der in diesem Sommer erstmalig dirchgeführt wurde, auf andere Stadtteile ausgeweitet werden. Die bisherige Arbeit des Koordinierungskreises hat sich als lokales Erfolgsmodell zur Krisenbewältigung bewährt: Die gewalttätigen Übergriffe im Viertel sind zurückgegangen, das Sicherheitsgefühl von queeren Menschen ist gestiegen und das Vertrauen der Community in die Arbeit der Polizei und der Stadt ist gestärkt worden. Handlungsfeld: Förderung der Antidiskriminierungskultur im Bereich Demokratieförderung Die Stabsstelle Antidiskriminierung hat anlässlich des 175 Jahre Paulskirchen-Jubiläums mehrere Mitmachdialoge mit Interessierten Bürger:innen und organisierter Zivilgesellschaft durchgeführt. Ziel war es, die verschiedenen Stimmen aus der Zivilgesellschaft in den Prozess des Aufbaus eines Hauses der Demokratie einzubinden und sichtbar zu machen. Um den Antidiskriminierungsblick in dem Demokratiediskurs einzubringen, wurde entlang folgenden Fragen debattiert: Welche (historischen) Perspektiven fehlen, welche Lernorte brauchen wir für die Demokratiebildung. Wie kann das Haus der Demokratie die Demokratie erlebbar machen und gleichzeitig für alle Gruppen der Gesellschaft zugänglich und offen sein? So entstand ein eigenes Netzwerk "Zivilgesellschaft Aktiv", die gemeinsam Ideen und Gedanken entwickelten, um Forderungen in Form einer "Charta der Demokratie" an die Politik zu stellen. Handlungsfeld: Stärkung der Willkommenskultur und Diversitätsförderung durch Netzwerkarbeit und Wissenstransfer Bereits im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Toronto, ist durch Austausch und Wissenstransfer ein gemeinsames Projektvorhaben entstanden. Das Themenfeld Migration und Willkommenskultur spielt in dem Projekt eine wichtige Rolle und wird auf transnationale Ebenen implementiert. Die Stabsstelle Antidiskriminierung hat ein Konzept zum Thema Migrant Storytelling erarbeitet und im Wettbewerb des EU Programms ICP-AGIR den
- Platz gewonnen. Das Projekt ist gestartet und wird mit unterschiedlichen Akteur:innen aus der kommunalen Antidiskriminierungsarbeit, Vertreter:innen aus den MSOs, Bildungseinrichtungen, Frauen* und LSBTIQA* Organisationen intersektional bearbeitet. Ziel ist es durch Storytelling Formate die transnationale Verständigung zwischen den Partner:innenstädte zu stärken und damit zugleich den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Die Stabsstelle Antidiskriminierung berät bei Bedarf Ämter und stadtnahe Betriebe zur Implementierung von Fördermaßnahmen im Bereich Antidiskriminierungskultur und Diversitätsmanagement. Handlungsfeld: Sensibilisierung und Empowerment in weiteren Phänomen Bereiche - Antisemitismus, Antirassismus und Antiziganismus Die Stabsstelle Antidiskriminierung erarbeitet zusammen mit der Politik, Verwaltung Wissenschaft und Zivilgesellschaft kommunale Antidiskriminierungsstrategien und setzt sich für die Implementierung von Diskriminierungs- und rassismus-kritischen Strategien und Maßnahmen in der Stadtgesellschaft und -Verwaltung ein. Zu diesem Zweck planen wir ab 2024 die ersten Fachkonferenzen in den Bereichen Antisemitismus, Antirassismus und Antiziganismus, mit dem Ziel daraus einen kommunalen Maßnahmenkatalog abzuleiten. Zu diesem Zweck gab es bereits mehrere Netzwerktreffen, unter anderem in Berlin bei der unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman und dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). Dort wurde vereinbart, die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Bund zu intensivieren. Konkret sind gemeinsame Projekte, Fachkonferenzen und die Entwicklung eines abgestimmten Monitorings für die nächsten zwei Jahren geplant. Ziel ist es die kommunale Antidiskriminierungsarbeit gemeinsam mit der neu eingerichteten Ombudsstelle im Amka in der Fläche zu verankern und Multiplikator:innen und Fachkräfte aus der Stadtgesellschaft und der Stadtverwaltung in Ihren demokratischen Handlungskompetenzen zu stärken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.