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Die Mainova AG will eine Kapitalerhöhung durchführen und weitere Aktien auf den Markt bringen. Das soll in einer Hauptve

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Mainova AG plant eine Kapitalerhöhung, um umfangreiche Investitionen in die Transformation der Energieversorgung zu finanzieren. Die Stadt Frankfurt am Main und die Stadtwerke Holding GmbH sollen prüfen, ob sie weitere Aktien erwerben, um ihren Anteil zu sichern. Das erwartete Ergebnis ist eine Stärkung der finanziellen Basis der Mainova AG zur Erreichung der Klimaschutzziele.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Mainova AG will eine Kapitalerhöhung durchführen und weitere Aktien auf den Markt bringen. Das soll in einer Hauptversammlung am 30. August 2023 endgültig beschlossen werden.

Ich frage den Magistrat:

Beabsichtigt die Stadt beziehungsweise die Stadtwerke Holding GmbH, weitere Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung zu erwerben, und falls ja, in welcher Höhe sollen Aktien mit welchen Mitteln erworben werden?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach,

meine Damen und Herren!

Die Mainova AG plant in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen. Diese werden sich insbesondere auf die Transformation der Energieversorgung in Hinblick auf Klimaschutzziele und Versorgungssicherheit konzentrieren. Derzeit ist die Stadt Frankfurt am Main über die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, SWFH, mit 75,2 Prozent an der Mainova AG beteiligt. Mit 24,5 Prozent der Anteile ist die Thüga AG der zweite große Gesellschafter, weitere 0,3 Prozent befinden sich in Streubesitz.

Die finanzielle Grundlage für die geplanten Investitionen soll unter anderem durch Schaffung von genehmigtem Kapital ermöglicht werden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Mainova AG werden diese Vorgehensweise der Hauptversammlung der Mainova AG vorschlagen, die ihre Entscheidung dann im Rahmen der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 30.08.2023 treffen wird. Dieses Vorgehen wurde der Öffentlichkeit durch eine Veröffentlichung am 29.06.2023 bekannt gemacht.

Genehmigtes Kapital versetzt den Vorstand der Mainova AG nach Aktiengesetz in die Lage, zu jedem Zeitpunkt innerhalb eines maximal fünf Jahre andauernden Zeitraums mit dem Aufsichtsrat eine Kapitalerhöhung zu beschließen. Dies wäre ein nachgelagerter Akt zu der tatsächlich zur Beschlussfassung vorliegenden Maßnahme der bloßen Schaffung von genehmigtem Kapital. Ein Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien ist somit nicht für die Hauptversammlung am 30.08.2023 vorgesehen. Folgend dem Beschlussvorschlag zur Hauptversammlung am 30.08.2023 wird den bisherigen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht entsprechend ihrer bisherigen Anteile eingeräumt.

Unter Berücksichtigung des vom Börsenkurs abhängigen Agio zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalerhöhung kann die Mainova AG durch die geplante Kapitalerhöhung bis zu einer Milliarde Euro zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs generieren.

Für die SWFH bedeutet die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts demnach einen rechnerischen Anteil von bis zu 750 Millionen Euro über die nächsten fünf Jahre. Da die SWFH die Kapitalerhöhung aus eigener Kraft nicht über den Kapitalmarkt, Bankdarlehen, wird refinanzieren können, wird sie insbesondere auf den Gesellschafter Stadt Frankfurt am Main angewiesen sein.

Der Magistrat wird insoweit mit dem Haushaltsentwurf 2024/2025 im Finanzhaushalt Vorsorge treffen, die erforderlichen Finanzierungsbeiträge bereitstellen zu können, und wird zu gegebener Zeit entsprechend den maßgeblichen Regularien die Stadtverordnetenversammlung einbinden.

Die entsprechende Beschlussfassung wird unter Berücksichtigung des gestiegenen Zinsniveaus und der sich dadurch erhöhenden Zinsaufwendungen, welche den Ergebnishaushalt belasten, zu treffen sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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