Das Personenbeförderungsgesetz bietet unter anderem im § 49 Absatz 4 Satz 8 die Möglichkeit, dass „... die geltenden Regel
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, ob er den Marktanteil von app-vermittelten Mietwagen kontrolliert und auf welcher Basis dies geschieht. Dies ist wichtig, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Steuerung des Mietwagenverkehrs einzuleiten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Das Personenbeförderungsgesetz bietet unter anderem im § 49 Absatz 4 Satz 8 die Möglichkeit, dass "... die geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den in ihrem Bezirk betriebenen Verkehr mit Mietwagen an[zu]wenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet."
Ich frage den Magistrat:
Kontrolliert der Magistrat den Marktanteil von app-vermittelten Mietwagen, und wenn ja, auf welcher Basis?
Antwort des Magistrats
Dem Magistrat ist die Problematik sehr wohl bewusst; derzeit besteht allerdings keine technische Möglichkeit, den Marktanteil der Mietwagen zu ermitteln. Dies ist jedoch unabdingbare Voraussetzung, um Maßnahmen zur Steuerung des Mietwagenverkehrs einzuleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.