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Bekanntlich hat im Juli 2021 ein Feuer den Dachstuhl des Oberforsthauses größtenteils zerstört und bekanntlich hat der M

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zur Sanierung des Oberforsthauses zu ergreifen, da der Brandschutt und die Feuchtigkeit die Bausubstanz gefährden. Es wird erwartet, dass durch die Maßnahmen die Erhaltung des Kulturdenkmals gesichert wird.

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Frage an den Magistrat

Bekanntlich hat im Juli 2021 ein Feuer den Dachstuhl des Oberforsthauses größtenteils zerstört und bekanntlich hat der Magistrat mit einem Erwerber vertraglich Sanierung und Neubau vereinbart, M 224/22. Doch über Monate konnten Feuchtigkeit und Nässe über das offene Dach eindringen. Zwar ist inzwischen das Gebäude eingerüstet und hat ein Schutzdach, doch Bauschutt und nasser Brandschutz sind dabei, immer weiter die Bausubstanz anzugreifen. Wie der Denkmalbeirat jetzt festgestellt hat, ist seit Monaten rein gar nichts mehr passiert. Auch das Landesamt für Denkmalpflege ist inzwischen eingeschaltet.

Ich frage den Magistrat:

Was hat er bisher getan und wird er nun tun, um unverzüglich die dringend nötige Abhilfe zu schaffen?

Antwort des Magistrats

Der Stadtverordnetenbeschluss zum Vortrag des Magistrats M 224, Bestellung eines Erbbaurechts zur Sanierung des Denkmals und Neubau einer medizinischen Einrichtung, wurde am 02.02.2023 gefasst. Die Verhandlungen mit dem Investor und dessen Bereitschaft, das Erbbaurecht zu übernehmen starteten jedoch weit vorher.

Das Denkmalamt Frankfurt hat bereits am 11.11.2020 und am 05.07.2021, also noch vor dem Brandschaden, sowie nach dem Brand am 03.11.2022 im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege alle erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen zur Sicherung des Kulturdenkmals erteilt:

- Az. 2020-251 -DB: "Sicherungsarbeiten am Gebäude und Entmüllung"

- Az. 2021-160-DB: "Herstellung eines Schutzgerüsts mit Schutzdach"

- Az. 2022-248-DB: "Sicherungs- und Beräumungsmaßnahmen nach Brandschaden"

Am 02.06.2022 teilten die Denkmalbehörden dem Investor sowie dem Amt für Bau und Immobilien, ABI, schriftlich mit, dass der Mitte Mai 2022 vorgestellte Entwurf zur Instandsetzung und Umnutzung des Kulturdenkmals samt notwendiger Ergänzungsbauten im Grundsatz und vorbehaltlich weiterer Detailabstimmungen aus denkmalschutzrechtlicher Sicht genehmigungsfähig ist.

Aufgrund der negativen Entwicklungen des Marktumfelds - starker Zinsanstieg, enorme Baukostensteigerung, starke Zurückhaltung der Banken bei der Finanzierung von Projektentwicklungen - ist die Projektrealisierung für den Investor mittlerweile deutlich erschwert; deshalb hat er sich entschlossen, die Planung nochmal zu optimieren, um neue Standards aus der Nachhaltigkeits- und Energiedebatte zu implementieren. Die Finalisierung und der Abschluss des Erbbauvertrags kann erst im Anschluss daran erfolgen. Das anhaltende Interesse des Investors zur Umsetzung des Fach-Ärztezentrums an diesem Standort ist unverändert gegeben.

Am 12.05.2023 hat das Denkmalamt das ABI erneut schriftlich darauf hingewiesen, dass der im Kulturdenkmal befindliche Brandschutt eine zunehmende substanzielle Gefahr für das Objekt darstellt. Daher haben die Denkmalbehörden erneut auf die Erhaltungspflicht des Eigentümers gemäß § 13 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes verwiesen.

Das ABI arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung zur Sanierung des Reitstalls des ehemaligen Oberforsthauses als historisches Erbe der Stadt, eingeschlossen der Beräumung des Gebäudes.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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