10.000 Bürger:innen wurden für eine Umfrage zum Thema Cannabis ausgewählt. Das ISD Hamburg sollte eine repräsentative Um
Zusammenfassung
Die Stadt fragt, ob sie die Kosten für eine manipulierte Umfrage zum Thema Cannabis zurückfordern kann. Aufgrund von handwerklichen Fehlern und doppelten Stimmabgaben wird die Studie als fehlerhaft angesehen. Der Magistrat sieht jedoch keinen Grund für eine Rückforderung, da die Studie nach wissenschaftlichen Standards durchgeführt wurde.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
10.000 Bürger:innen wurden für eine Umfrage zum Thema Cannabis ausgewählt. Das ISD Hamburg sollte eine repräsentative Umfrage durchführen. Die Studie wurde jedoch manipuliert. Ein Mitarbeiter des ISD gestand zudem "handwerkliche" Fehler ein. Diese ermöglichten es jeder befragten Person, zweimal - postalisch und online - zu antworten. Das Thema Cannabis polarisiert seit vielen Jahren und gibt seit Jahren Anlass zu tendenziösen und aktivistisch-engagierten Diskussionen. Eine doppelte Stimmabgabe ist aufgrund des hohen Grades an Politisierung nicht unwahrscheinlich und zudem technisch nicht nachprüfbar. Ich frage: Kann die Stadt aufgrund der offensichtlichen Mängel bei der Durchführung der Studie die Kosten von der Auftragnehmerin zurückfordern?
Antwort des Magistrats
Die angesprochene Studie wurde nach den Erfordernissen einer wissenschaftlichen epidemiologischen Erhebung durchgeführt.
Der Manipulationsversuch der Ergebnisse der repräsentativen Befragung der Frankfurter erwachsenen Bevölkerung durch gefälschte Fragebögen wird durch das ISD Hamburg kostenneutral korrigiert. Insofern gibt es keinen Grund für eine Rückforderung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.