Dem Bericht B 16/19 ist zu entnehmen, dass die Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main ab dem 01.03.2019 dauerhaft einen R
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Frage vom 28.03.2019, F 1791 Dem Bericht B 16/19 ist zu entnehmen, dass die Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main ab dem 01.03.2019 dauerhaft einen RTW vom Malteser Hilfsdienst übernehmen wird, der im 24-Stunden-Einsatz verfügbar sein wird. Dem Bericht ist ebenso zu entnehmen, dass diese Übernahme mit einem prognostizierten Anstieg - für das restliche Jahr 2019 - von circa 15.000 Überstunden für die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr verbunden ist.
Ich frage den Magistrat: Wie beabsichtigt die Stadt Frankfurt, diese Überstunden der Leistung entsprechend zu vergüten, und wie sieht das Konzept des Magistrats aus, diese Überstunden auf lange Sicht zu reduzieren?
Antwort des Magistrats: Vorbemerkungen und Überstundensituation: Die Frankfurter Hilfsorganisationen sind wichtige und leistungsstarke Partner in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. Die Anteile, die sie im Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am Main übernehmen, wurden Ihnen vom Rettungsdienstträger der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen eines transparenten verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens unter Anwendung der sog. Bereichsausnahme vergeben. Diese besagt, dass eine komplette Marktöffnung auch für private Anbieter nicht zwingend erforderlich ist. Kann rettungsdienstliche Vorhaltung derart nicht vergeben werden, kann der Bieterkreis auch ausgedehnt werden. Etwa ein Viertel der rettungsdienstlichen Vorhaltung erbringt die Feuerwehr. Die Beteiligung der Feuerwehr ist wichtig, um das Schutzziel Rettungsdienst für den rettungsdienstlichen Sonderbedarf - schnelle Rettung bei größeren Einsätzen - erfüllen zu können. Dafür müssen die Feuerwehrleute im Training gehalten werden. Gleichzeitig kann so die Stadt Frankfurt am Main ihrer in der Frage skizzierten gesetzlich geforderten Sicherstellungsgarantie nachkommen. Fällt nämlich ein Leistungserbringer - ad hoc - aus, ist nur so eine schnelle Kompensation möglich. Dies schlägt sich selbstredend auf die Überstundensituation der Feuerwehr nieder: Zum 31.12.2018 sind im Einsatzdienst der Feuer- und Rettungswachen rund 420.000 Stunden aus Mehrdienstleitungen und Ansprüchen aus der LAK-Regelung aufgelaufen. Mit der Übernahme des zusätzlichen RTW werden ohne entsprechende Gegensteuerung zusätzlich etwa 16.500 Überstunden pro Jahr im Einsatzdienst zu verzeichnen sein. Überstunden, die aus diesem Anlass entstehen, sind vorrangig durch Freizeit auszugleichen. Wenn dies nicht möglich ist, um die Einsatzbereitschaft nicht zusätzlich zu schwächen, können Überstunden mit dem Einverständnis der betroffenen Mitarbeitenden vergütet werden. Eine Reduzierung von Überstunden wäre durch zusätzliche Planstellen und deren Besetzung oder die Reduzierung von Standards möglich, sofern diese der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung unterliegen und nicht gesetzlich vorgegeben sind. Im Stellenplan 2019 wurden zum Abbau von Guthaben auf Lebensarbeitszeitkonten - LAK - und Überstunden insgesamt zehn Stellen bei der Branddirektion zur Neuschaffung vorgesehen. Der Fachkräftemangel im Bereich des Rettungsdienstes ist hoch und durch das - per Bundesgesetz 2013 neu eingeführte - Berufsbild Notfallsanitäter und den erheblich gestiegenen zeitlichen, formalen und inhaltlichen Anforderungen nochmals dramatisch gewachsen. Die Hilfsorganisationen berichten seit einiger Zeit und massiv seit etwa Anfang Sommer letzten Jahres von eklatanter Fluktuation und praktisch nicht vorhandenen zusätzlichen qualifizierten Bewerbern bei bekanntermaßen stark steigenden Fallzahlen im Rettungsdienst. Auch die Branddirektion kennt die erheblichen Probleme bei der Gewinnung zusätzlicher qualifizierter Bewerber aus eigener Erfahrung. Durch das Notfallsanitätergesetz wurden ohnehin bestehende Engpässe im Bewerbermarkt damit deutlich verschärft. Steuerungsmaßnahmen im Rettungsdienst: Die Situation sehend, versucht die Branddirektion, bei der der Rettungsdienstträger organisatorisch zugeordnet ist, seit einigen Jahren vorausschauend gegenzusteuern: Seit 2017 hat die Stadt Frankfurt am Main als Rettungsdienstträger begonnen, den sog. Notfall-Krankenwagen - N-KTW - einzuführen. Im bundesweit Beachtung und Nachahmung findenden Projekt "K-Dispo" wurden bestimmte leichtere Indikationen gemeinsam mit dem ärztlichen Leiter Rettungsdienst identifiziert und aus dem Bereich Rettungswagen - der zwingend mit einem Notfallsanitäter besetzt sein muss - in den mit niedriger qualifiziertem und damit besser verfügbarem Personal besetzten KTW verlagert. Schon in der Pilotphase fanden dadurch deutliche Fallzahl-Verschiebungen von RTW zu KTW statt; im Jahr 2018 etwa 15.000 Fälle. Abgeschlossen wurde die Umsetzung zum 01.03.2019, so dass jetzt die gesamte Anzahl der KTW zur Verfügung steht und von einer noch deutlicheren Verlagerung für das Jahr 2019 auszugehen ist. Hierdurch stabilisiert sich perspektivisch das Gesamtsystem Rettungsdienst für Frankfurt am Main. Die Branddirektion als organisatorisch zuständiger Rettungsdienstträger prüft derzeit den Aufbau eines Pools an zusätzlichem Rettungsdienstpersonal - insbesondere Notfallsanitäter - um als "Springer" zusätzliche Fahrzeuge besetzen zu können. Dies gilt einerseits für branddirektionseigene Fahrzeuge und zur tatsächlichen direkten Reduktion von Überstunden. Die Überlegungen gehen jedoch auch dahin, zusätzliche Springer-Fahrzeuge einzuführen. Die Überlegungen zu Letzterem sind noch in einem konzeptionellen Stadium. Letztlich ist die Erhöhung der Ausbildungsquoten bei der Feuerwehr, die adäquate Ausstattung der Feuerwehr mit Stellen und deren Besetzung der entscheidende wesentliche Baustein, um der den Rettungsdienst destabilisierenden Entwicklung einerseits und der unbefriedigenden Überstundensituation im Einsatzdienst der Feuer- und Rettungswachen andererseits entgegen zu treten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Schmitt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. März 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.