Die Stadtverordnetenversammlung hat mit den Etatanträgen E 2/24 und E 120/26 für die Jahre 2024 bis 2026 jeweils 10.000
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die schriftliche Verfügbarkeit eines Aktionsplans gegen Antisemitismus und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Eine Antwort liegt nicht vor.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit den Etatanträgen E 2/24 und E 120/26 für die Jahre 2024 bis 2026 jeweils 10.000 Euro für die Erarbeitung und Fortführung eines Aktionsplans gegen Antisemitismus bereitgestellt. Nach öffentlichen Ankündigungen sollten hierzu unter anderem Fachkonferenzen, Dialogformate, Schulbesuche sowie ein Meldesystem für antisemitische Vorfälle umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Liegt der angekündigte Aktionsplan gegen Antisemitismus in schriftlicher Form vor - zum Beispiel als Maßnahmenkatalog -, und welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, die anhand darin definierter Evaluationskriterien auf ihre Wirkung überprüfbar sind?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. August 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.