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Die Stadtverordnetenversammlung hat mit den Etatanträgen E 2/24 und E 120/26 für die Jahre 2024 bis 2026 jeweils 10.000

Vorlagentyp: F

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die schriftliche Verfügbarkeit eines Aktionsplans gegen Antisemitismus und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Eine Antwort liegt nicht vor.

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Frage an den Magistrat

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit den Etatanträgen E 2/24 und E 120/26 für die Jahre 2024 bis 2026 jeweils 10.000 Euro für die Erarbeitung und Fortführung eines Aktionsplans gegen Antisemitismus bereitgestellt. Nach öffentlichen Ankündigungen sollten hierzu unter anderem Fachkonferenzen, Dialogformate, Schulbesuche sowie ein Meldesystem für antisemitische Vorfälle umgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Liegt der angekündigte Aktionsplan gegen Antisemitismus in schriftlicher Form vor - zum Beispiel als Maßnahmenkatalog -, und welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, die anhand darin definierter Evaluationskriterien auf ihre Wirkung überprüfbar sind?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. August 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

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