Am 08.10.2023 findet die Landtagswahl in Hessen statt. Auch Menschen ohne festen Wohnsitz können dabei von ihrem zentral
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt wird Maßnahmen ergreifen, um wohnungslose und obdachlose Menschen über ihr Wahlrecht bei der Landtagswahl zu informieren. Ziel ist es, die Teilnahme dieser Gruppen an der Wahl zu fördern und sicherzustellen, dass sie über ihre Rechte informiert sind.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Am 08.10.2023 findet die Landtagswahl in Hessen statt. Auch Menschen ohne festen Wohnsitz können dabei von ihrem zentralen Recht Gebrauch machen und wählen gehen. In Leipzig werden Wohnungs- und Obdachlose bereits über Mitarbeitende des Sozialamtes über ihr Wahlrecht informiert.
Ich frage den Magistrat:
Was unternimmt die Stadt Frankfurt, um ihre Bürger:innen ohne festen Wohnsitz über ihr Wahlrecht bei der anstehenden Landtagswahl zu informieren?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Elke Voitl:
Vielen Dank für die Frage! Sie sprechen einen ganz wichtigen Punkt an. Ich möchte vorab noch einmal einen Aspekt hervorheben, weil dieser Aspekt oft ganz gravierende Missverständnisse zur Folge hat. Das ist der Aspekt, dass es wohnungslose und obdachlose Menschen gibt. Ich skizziere ganz kurz den Unterschied: Wohnungslose Menschen haben keine eigene Wohnung mit eigenem Mietvertrag. Sie sind aber in aller Regel in unseren Übergangsunterkünften, wie zum Beispiel im Ostpark, oder in Hotels untergebracht und auch gemeldet. Tatsächlich obdachlose Menschen sind Menschen ohne einen festen Wohnsitz und ohne Unterkunft. Diese Menschen leben auf der Straße.
Um auch noch einmal die Relevanz Ihrer Frage zu verstärken, möchte ich Ihnen kurz skizzieren, über wen oder was wir hier sprechen: Bei der letzten Landtagswahl, 2018, hatten wir eine Beteiligung von 67,3 Prozent, durchgehend durch alle Bevölkerungsschichten, und in Frankfurt gibt es mehr als 9.000 wohnungslose Menschen. Sie alle erhalten, da sie eben in unseren Übergangsunterkünften sind und dort auch gemeldet sind, ganz normal eine Wahlbenachrichtigung in die Übergangsunterkünfte. So weit, so gut. Ob sie die Einladung zu dieser Wahl auch annehmen und tatsächlich auch hingehen, ist dann eine andere Sache, aber dazu komme ich später noch einmal.
Jetzt kommen wir zu dem Thema Obdachlosigkeit: Es leben in Frankfurt zwischen 200 und 300 Menschen, die obdachlos sind. Das ist deshalb eine so große Spanne, weil sich das tatsächlich täglich ändert. Je nachdem, welche Gruppen hier einreisen oder durchreisen, das ist sehr unterschiedlich. Wie viele tatsächlich in dieser Gruppe volljährig sind und die deutsche Staatsbürgerschaft sowie einen Personalausweis haben und sich eben aktiv und aus freien Stücken ins Wahlverzeichnis eintragen lassen, das kann ich Ihnen nicht sagen, weil die Menschen schlichtweg nicht in unserem System erfasst sind.
Das aktive Wahlrecht für Menschen ohne festen Wohnsitz ist in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verankert. Unter anderem müssen die Menschen mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren dauernden Aufenthalt hier haben. Es heißt im zweiten Absatz: "Wahlberechtigt ist bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 LWG auch, wer keinen Wohnsitz, aber seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag seinen dauerhaften Aufenthalt im Lande Hessen hat." So sieht jetzt die Gesetzesgrundlage aus.
Klar ist, jede Stimme bei einer Wahl zählt und Wahlen sind das Herz unserer Demokratie und auch eine Hauptschlagader unserer Gesellschaft. Dennoch ist es so, ich zitiere aus dem Grundgesetz: "Frei ist eine Wahl, wenn die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wahlentscheidung nicht beeinflusst oder unter Druck gesetzt werden." Selbstverständlich ist es ein Kernanliegen meiner Arbeit, dass Menschen aus benachteiligten Gruppen auch in demokratische Prozesse und gesellschaftliche Teilhabe eingebettet sind. Daran arbeiten wir auch tagtäglich. Das ist ein Grundsatz unserer sozialen Arbeit hier in der Stadt und wir wünschen uns mit Sicherheit alle, dass bei der anstehenden Landtagswahl auch möglichst viele wohnungslose und obdachlose Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Dazu sind auch unsere Sozialarbeiter:innen tagtäglich im Kontakt und weisen selbstverständlich, ähnlich wie in Leipzig, auch auf die Wahl hin und was dafür zu tun ist, um wählen zu dürfen.
In Zusammenarbeit mit dem Wahlamt und den Trägern der Wohnungslosenhilfe werden sie intensiv informiert. In den Not- und Übergangsunterkünften werden auch Informationsveranstaltungen dazu angeboten, es gibt leicht verständliche Flyer und Broschüren, die ebenfalls zur Verfügung stehen. Wir plakatieren auch in den Unterkünften, rufen zur Wahl auf und bitten darum, uns anzusprechen, wenn Hilfe gebraucht wird. Klar ist aber, dass wir das ohne zu drängen und selbstverständlich auch ohne zu empfehlen tun, und das wirklich sorgsam im Umgang mit den Menschen und vor allem immer respektvoll. Denn die Entscheidung jedes einzelnen Individuums steht für uns an allerhöchster Stelle und auch unabhängig von Wohnort, Herkunft, Sprache oder Weltanschauung - das ist mir ganz wichtig. Ich sage aber hier auch dazu, dass obdachlose Menschen oft deutlich andere Probleme haben als eine anstehende Landtagswahl und dann respektieren wir auch, wenn sie diesem Problem Priorität einräumen.
(Beifall)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.