Elektroautos beziehungsweise Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Das sagen
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Sicherheitskonzepte der städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen, insbesondere der Tiefgarage Dom-Römer, im Hinblick auf Brände von Elektroautos. Es wird erwartet, dass die vorhandenen Schutzeinrichtungen und Sicherheitskonzepte eine rasche Eindämmung von Bränden ermöglichen und größere Schäden an der Bausubstanz verhindern.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
Elektroautos beziehungsweise Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Das sagen zumindest die Statistiken, auch wenn für wirklich tragfähige Aussagen noch zu wenig Zahlen vorliegen. Wenn jedoch der Akku eines E-Autos in Brand gerät, kann die Feuerwehr mit normalem Löschschaum nichts mehr ausrichten.
Ich frage den Magistrat:
Über welche Schutzeinrichtungen beziehungsweise Sicherheitskonzepte verfügen die städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen der ABG Holding - und hier insbesondere die Tiefgarage Dom-Römer mit ihren acht E-Ladeplätzen -, um im Falle des Brandes eines E-Autos diesen rasch eindämmen zu können und größere Schäden an der Bausubstanz zu verhindern?
Antwort des Magistrats
Die von der PBG betriebenen Parkgaragen, inklusive TG DomRömer, erfüllen die einschlägigen Bauvorschriften. Diese berücksichtigen derzeit die Aufstellung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.
Sowohl die Wirksamkeit der Garagenentrauchung als auch die Ausgestaltung der Flucht- und Rettungswege wird ebenfalls in der Garagenverordnung geregelt, so dass ein ausreichendes Schutzniveau gegeben ist.
Der Magistrat verweist auf den Bericht B 148 vom 08.04.2022. Aus diesem geht hervor, dass aus dem Einsatzgeschehen eine Häufung von Bränden von Elektrofahrzeugen nicht feststellbar ist und bisher auch keine besonderen Risiken im Einsatzfall eingetreten sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.