In der Vorlage NR 482/22 wurde die Sondernutzung der Außengastronomie reformiert. Unter anderem wurde geregelt, dass auf
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Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Einhaltung der Regelungen zur Außengastronomie gemäß Vorlage NR 482/22. Es wird gefordert, dass öffentliche Plätze nicht vollständig von der Außengastronomie belegt werden, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Der Magistrat soll Maßnahmen zur Kontrolle und Durchsetzung dieser Regelungen darlegen.
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Thema Fußverkehr verfolgenFrage an den Magistrat
In der Vorlage NR 482/22 wurde die Sondernutzung der Außengastronomie reformiert. Unter anderem wurde geregelt, dass auf öffentlichen Plätzen mindestens die Hälfte der Fläche von der gewerblichen Nutzung frei gehalten werden muss, in der Regel sogar zwei Drittel der Fläche. Nun stellt man jedoch fest, dass einige Stellen in der Stadt, zum Beispiel gegenüber dem Eisernen Steg oder das Fischerplätzchen, inzwischen komplett von der Außengastronomie in Beschlag genommen wurden, teilweise auch mit Gefährdung der Zufußgehenden. Daher frage ich den Magistrat: Wie stellt der Magistrat sicher, dass die Vorlage NR 482 eingehalten wird?
Antwort des Magistrats
Die Einhaltung der Regeln zur Außengastronomie wird durch die Stadtpolizei kontrolliert. Verstöße gegen die Erlaubnisse werden gegebenenfalls geahndet.
Bezüglich des konkreten Beispiels, dem Sommergarten gegenüber dem Eisernen Steg, war der Magistrat bereits tätig: Die unerlaubten Aufbauten wurden zurückgebaut. Die Stadtpolizei wird hier weiterhin kontrollieren.
Der Magistrat bearbeitet jährlich rund 1.400 Anträge für Sondernutzungserlaubnisse zur Außengastronomie.
Eine Umsetzung der neuen Regelungen ist nur sukzessive im Rahmen von neuen Genehmigungen möglich.
Liegt ein Verlängerungs- oder Änderungsantrag vor, wird die Außengastronomiefläche nach den neuen Regelungen überprüft und gegebenenfalls auch verändert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.