Die Koalition hebt die Themen Barrierefreiheit und Inklusion in ihrem Koalitionsvertrag besonders hervor. Hiervon umfass
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant, die Barrierefreiheit für seh- und hörbehinderte Menschen zu verbessern. Dies umfasst Maßnahmen wie den Ausbau von Blindenleitsystemen und die Anpassung von Internet- und App-Angeboten. Ziel ist es, eine selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen.
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Thema Fußverkehr verfolgenFrage an den Magistrat
Die Koalition hebt die Themen Barrierefreiheit und Inklusion in ihrem Koalitionsvertrag besonders hervor. Hiervon umfasst sind nicht nur gehbehinderte Menschen. Auch die Belange und Bedürfnisse von Seh- und Hörbehinderten müssen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit konsequent mit einbezogen und umgesetzt werden.
Ich frage den Magistrat:
Welche Konzepte hat die Stadt Frankfurt, um auch für seh- und hörbehinderte Menschen Barrierefreiheit zu gewährleisten und stetig zu verbessern, wie beispielsweise die Verbesserung der Verkehrswege und der Umgang mit E-Scootern, der Ausbau und die Anpassung der Internet- und App-Angebote der Stadt et cetera?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit und Inklusion, welches nicht auf Menschen mit Mobilitätseinschränkungen begrenzt ist, sondern jede Form einer Beeinträchtigung mitzudenken sucht.
Der Magistrat verfolgt, entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention sowie über den Begriff der Behinderung hinaus, das Ziel, selbstverständliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben für alle Menschen zu ermöglichen.
Informationen zum Stand der Umsetzung von Barrierefreiheit, sowie umfangreiche Maßnahmen, finden sich seit 2012 in den regelmäßigen Berichterstattungen zu dem Thema
- Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
- Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt. Zuletzt berichtete der Magistrat hierzu am 13.01.2023 mit dem B 30.
Die unterschiedlichen Bedarfe von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen werden bei den Maßnahmen zum Abbau von Barrieren selbstverständlich berücksichtigt, beispielhaft sind für den Bereich Verkehr Blindenleitsysteme, die Berücksichtigung von akustischen und vibrierenden Signalen bei den Lichtsignalanlagen an Kreuzungen und Überwegen oder Akustische Fahrplanauskunft zu nennen. Beispiele aus dem Bereich Internet- oder App-Angebote sind der Ausbau von Angeboten in Leichter Sprache, Vorlesefunktionen oder der Einsatz von Gebärdensprachvideos.
Vorhandene Expertisen etwa aus der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft, durch den Behindertenbeauftragten der Stadt als Sachverständigem für barrierefreies Bauen oder von Verbänden und Stiftungen wie zum Beispiel dem Blinden- und Sehbehindertenbund, der Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige oder der Stiftung für Blinde- und Sehbehinderte Menschen, werden dabei einbezogen.
Darüber hinaus richtet sich der Magistrat bei der Ausgestaltung seiner Angebote nach den gesetzlich formulierten Anforderungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.