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Auf der Internetseite der Stadt Frankfurt ist zu den Belegungsrechten unter anderem zu lesen: „Vor dem Hintergrund absch

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt wird gefragt, wie viele öffentlich geförderte Wohnungen seit 2015 an Asylbewerber vergeben wurden. Die Antwort des Magistrats ist, dass bisher keine Sozialwohnungen an Asylbewerber vergeben wurden. Dies liegt daran, dass Asylbewerber nicht die erforderlichen Aufenthaltsrechte besitzen.

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Thema Wohnen verfolgen

Frage an den Magistrat

Auf der Internetseite der Stadt Frankfurt ist zu den Belegungsrechten unter anderem zu lesen: "Vor dem Hintergrund abschmelzender Bestände im öffentlich geförderten Wohnungsbau und auf Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 29.03.2007 (§ 1670) ‚Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum' in Kraft gesetzt."

Ich frage den Magistrat:

Wie viele der seit dem Jahr 2015 freigewordenen oder neu erbauten öffentlich geförderten Wohnungen - Sozialwohnungen - wurden bisher an Asylbewerber vergeben?

Antwort des Magistrats

Keine.

Der § 17 Absatz 1 Satz 3 Hessisches Wohnraumfördergesetz, HWoFG, besagt:

"Antragsberechtigt sind wohnungssuchende Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhalten dürfen und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen."

Bei Asylbewerbern handelt es sich um Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, das heißt, die noch nicht über eine auf Dauer angelegte Berechtigung zur Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Mit der Erteilung einer auf Dauer angelegten Aufenthaltsberechtigung, dies sind in der Regel alle Aufenthaltstitel die aus humanitären Gründen erteilt werden, erhalten diese Personen auch Zugang zur Vergabe von Sozialwohnungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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