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Die Rettungsdienste in Frankfurt am Main müssen ihre Einsatzkosten innerhalb von vier Wochen bei dem Sozialamt einreiche

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Einreichung von Rechnungen durch die Rettungsdienste bei dem Sozialamt in Frankfurt am Main. Dies wird vorgeschlagen, um den Rettungsdiensten die Abrechnung zu erleichtern, da oft nicht alle notwendigen Informationen zu Beginn vorliegen. Eine realistische Fristverlängerung könnte die Abrechnungssituation verbessern.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Rettungsdienste in Frankfurt am Main müssen ihre Einsatzkosten innerhalb von vier Wochen bei dem Sozialamt einreichen, andernfalls können sie nicht abgerechnet werden. Dies gestaltet sich in der Praxis für die Rettungsdienste als sehr herausfordernd, da nicht bei allen betroffenen Patient*innen zu Beginn die Personalien und der Versicherungsstatus bekannt sind.

Daher frage ich den Magistrat:

Kann die Frist zur Einreichung von Rechnungen durch die Frankfurter Rettungsdienste bei dem Sozialamt verlängert werden? Falls ja, was ist eine realistische Frist?

Antwort des Magistrats

Rettungsdienste aber auch Ärzte und Krankenhäuser, die in medizinischen Notfällen zunächst Hilfe leisten bekommen im Regelfall ihre Kosten über die gesetzlichen - oder auch privaten - Krankenkassen - als zuständigen Leistungsträger - erstattet beziehungsweise rechnen mit diesen ab.

In Fällen, in denen keine Krankenversicherung vorliegt können die Nothelfer - Rettungsdienste, Ärzte und Krankenhäuser - gegenüber dem örtlichen Sozialhilfeträger ihre Kosten geltend machen. Das ist in den §§ 25/48 des Sozialgesetzbuches, SGB, XII und den §§ 6a/4 des Asylbewerberleistungsgesetzes, AsylbLG, geregelt. Das Jugend- und Sozialamt prüft dann mögliche Ansprüche der "Nothelfer".

Dabei haben die Nothelfer zwei unabdingbare Pflichten:

  1. Die Nothelfer müssen den Sozialhilfeträger über die mögliche Notlage einer behandelten Person fristgerecht unterrichten - 1 Monat.
  2. Der sozialhilferechtliche Bedarf muss nachgewiesen werden,

In der Vergangenheit hat es zur Thematik Nothelfer viele Rechtsstreitigkeiten gegeben, deshalb ist eine weitestgehende höchstrichterliche Rechtsprechung vorhanden, insofern bestehen auch kaum mehr Unsicherheiten zum Verfahren.

Das bedeutet auch rechtliche Klarheit in den Fällen, in denen kein sozialhilferechtlicher Eilfall - im Sinne der oben aufgeführten Gesetze - vorliegt und kein anderer Kostenträger ausfindig gemacht werden kann: Die Kosten verbleiben zu Lasten des Nothelfers. Es ist ausdrücklich höchstrichterlich entschieden, dass Sozialämter in diesen Fällen nicht zum Ausfallbürgen werden.

Die teilweise mit Schwierigkeiten behaftete Pflicht zur einmonatigen Antragsfrist bei den Rettungsdiensten ist im Jugend- und Sozialamt bekannt. In der überwiegenden Anzahl der Fälle ist diese Frist aber nicht ausschlaggebend für eine Ablehnung der Kostenübernahme. In der Regel scheitert diese daran, dass eine sozialhilferechtliche Bedürftigkeit der behandelten Person entweder nicht vorliegt oder nicht nachgewiesen werden kann. Die Anträge werden dann entsprechend abgelehnt. Überdies wird - sofern zutreffend - zur Rechts- und Revisionssicherheit ergänzend auch die nicht fristgerechte Antragstellung angeführt. Dies ist jedoch für die Rettungsdienste auf Grund der vorherigen Ausführungen nachrangig, weil eine Übernahme bereits an anderen Gründen scheitert.

Bisher akzeptiert das Jugend- und Sozialamt in Frankfurt am Main bereits eine spätere Meldung - der Rettungsdienste - in Fällen, in denen sich an den Einsatz des Rettungsdienstes ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus anschließt. Die Meldung des Krankenhauses, die regelhaft fristgerecht erfolgt, wird auch als Meldung der Rettungsdienste anerkannt.

In Fällen ohne sich anschließenden Krankenhausaufenthalt wird gänzlich unabhängig einer fristgerechten Meldung geprüft, ob die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Um Verfahrensabläufe zu verbessern und die rechtliche Problematik darzulegen wurden bisher schon Gespräche mit der für alle Rettungsdienste federführenden Branddirektion geführt. Die Branddirektion als zuständiges kostenrechnendes Amt für den Leistungserbringer Feuerwehr - Rettungsdienst - stellt eine Abrechnung binnen 20 Arbeitstagen sicher, sofern die für die Abrechnung notwendigen Patientendaten korrekt erfasst vorliegen. Mit der Einführung der papierlosen Datenerfassung im Rettungsdienst der Feuerwehr Frankfurt am Main im November 2022 konnte zudem der Abrechnungsprozess von 20 Arbeitstagen erheblich verkürzt werden.

Festzuhalten bleibt, dass in Frankfurt am Main schon heute die Anträge der Rettungsdienste über die bundesgesetzgeberische Intention sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung hinaus maßvoll und maximal vertretbar geprüft und entschieden werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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