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Auf die Frage Nr. 335/21 teilte der Magistrat bezüglich des Pachtvertrags des Weinguts der Stadt Frankfurt mit: „Der Pac

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat bereitet die Vergabe des Pachtvertrags für das städtische Weingut vor, um ein neues Konzept zu etablieren, das auch jüngere Menschen anspricht und nachhaltige Landwirtschaft fördert. Die Ausschreibung wird in der Fachpresse veröffentlicht, der genaue Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest.

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Frage an den Magistrat

Auf die Frage Nr. 335/21 teilte der Magistrat bezüglich des Pachtvertrags des Weinguts der Stadt Frankfurt mit: "Der Pachtvertrag mit der Pächterfamilie Rupp aus dem Jahr 1994 läuft zum 31.12.2023 aus. Über Art und Form der Vergabe entscheidet das Dezernat I in Abstimmung mit dem Dezernat XI. Erwünscht ist eine zeitgemäße Weiterentwicklung des gesamten Betriebs. Die Vergabe bedarf daher umfangreicher Abstimmungen und Klärungen."

Darauf hoffend, dass die umfangreichen Abstimmungen und Klärungen nun abgeschlossen sind, frage ich den Magistrat:

Wann, wo und in welcher Form wird die Pacht des Weingutes ausgeschrieben, und für welchen Zeitraum wird die Pacht vergeben?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Sylvia Weber:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Stadtverordneter Wehnemann!

Die Vergabe beziehungsweise Verpachtung des Weingutes der Stadt Frankfurt am Main wird vom Magistrat aktuell vorbereitet. Hierzu wird ein Beratungsunternehmen eingeschaltet, das mit der Verpachtung von Weingütern Erfahrungen nachweisen kann. Die Grundlagen und Begutachtungen für die Ausschreibung sind dann gemeinsam mit diesem Beratungsunternehmen vorzubereiten. Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung steht noch nicht fest. Zur zielgerichteten Positionierung einer entsprechenden Auslobung strebt das Amt für Bau und Immobilien eine Veröffentlichung in der Fachpresse an. Ein Pachtvertrag kann für längstens 30 Jahre abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Vergabe auf Basis des besten Konzepts erfolgen soll, also eine Konzeptvergabe. So weit die Antwort des Amtes.

Ich möchte aber gerne noch hinzufügen, unser städtisches Weingut ist etwas Besonderes. Das ist eine Ausschreibung, die man nicht alle Tage macht. Insofern wollen wir das auch besonders gut machen. Wir wollen auf der einen Seite ein neues Konzept etablieren, das auch für jüngere Leute interessant ist und jüngere Leute anspricht. Wir wollen die Marke "Weingut Frankfurt" ein bisschen aktualisieren. Wir wollen vor allen Dingen auch den Umstieg in die nachhaltige Landwirtschaft schaffen, zum Beispiel mithilfe von pestizidfreiem Anbau. Da sind wir nicht alleine. Denn der ökologische Weinbau hat sich in den letzten Jahren fest in Deutschland etabliert. In 2021 wurden insgesamt 12.500 Hektar Weinberge ökologisch bewirtschaftet. Zahlreiche Weinbaubetriebe haben durch den Umstieg auf die Bioweinproduktion auch eine qualitative Verbesserung ihres Weines festgestellt. Allerdings dauert diese Umstellungsphase in der Regel drei Jahre. In dem biologischen Weinanbau steht das Ziel im Vordergrund, ein ausbalanciertes Ökosystem im Weinberg zu erhalten und die Biodiversität zu fördern. Dafür wird auf alle chemischen und synthetischen Pflanzenschutzmittel ebenso verzichtet wie auf künstlich hergestellte Dünger und auch Herbizide. So werden bei der Düngung keine Mineraldünger, sondern nur Humus, Kompost oder andere organische Nährstofflieferanten eingesetzt. Beim Pflanzenschutz werden beispielsweise reiner Schwefel oder Backpulver und Kupfer gegen den echten und falschen Mehltau ausgebracht. Zudem wird versucht, mit Pflanzenstärkungsmitteln die Widerstandsfähigkeit der Reben zu erhöhen. Unkräuter im Weinberg werden ausschließlich mechanisch entfernt. Um das Bodenleben und die Artenvielfalt in den Weinbergen so aktiv wie möglich zu erhalten, werden die ökologisch bewirtschafteten Weinberge außerdem zwischen den Rebzeilen mit verschiedensten Pflanzen begrünt. Sie sehen, es ist ein umfangreiches Konzept. Wir haben aus diesem Grund tatsächlich für eine externe Beratungsfirma ausgeschrieben. Die Ausschreibung ist fast beendet. Die Angebote liegen vor, die werden wir jetzt auswerten, und dann werden wir gemeinsam mit dieser Beratungsfirma, die eben Erfahrung im ökologischen Weinbau hat, die Konzeptvorgabe vorbereiten und diese dann entsprechend in der Fachpresse ausschreiben.

Stellvertretende

Stadtverordnetenvorsteherin

Claudia Korenke:

Es folgt eine Zusatzfrage von Herrn Wehnemann. Bitte schön!

Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION:

(Zusatzfrage)

Also habe ich Sie richtig verstanden, dass es in diesem Jahr auf keinen Fall mehr etwas wird - es ist ja schon fast rum -, und dass wir bis zur Neuvergabe weiterhin städtischen Trinkessig zu uns nehmen müssen?

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Also ich finde diese despektierliche Bemerkung über den städtischen Wein nicht angebracht. Sie können Ihren persönlichen Geschmack haben, ich finde den Wein gut, und ich finde, man sollte in der Tat den Weinberg so lange weiter bewirtschaften, bis ein neuer Pächter gefunden ist. Es macht ja auch keinen Sinn, hinzugehen und zu sagen, das wird jetzt aufgegeben, dann liegt der Weinberg brach und geht kaputt, also insofern wird er natürlich weiter betrieben. Sie haben ja eben gehört, dass wir einige Umstellungen vornehmen wollen, das wird eine Weile dauern. Ich bin mir sicher, dass das städtische Weingut seiner Qualität und seiner Marke auch mit einem neuen Pächter alle Ehre machen wird.

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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