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Endlich gibt es einen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Aus der Presse war jedoch zu erfahren, dass der Stadtkämmer

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst hat finanzielle Auswirkungen auf die städtischen Zuschussempfänger:innen. Der Magistrat prüft, inwieweit Zuschüsse für freie Träger, die städtische Aufgaben übernehmen, angepasst werden können, um deren finanzielle Belastungen zu verringern.

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Frage an den Magistrat

Endlich gibt es einen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Aus der Presse war jedoch zu erfahren, dass der Stadtkämmerer lediglich die Tarifanpassungen für die Eigenbetriebe und städtischen Mitarbeiter in den Haushalt einpflegt. Freie Träger, die im Auftrag der Stadt in der Kultur-, Jugend- und Sozialarbeit tätig sind, sollen lediglich, wenn der Etat es zulässt, eine Einmalzahlung erhalten. Dies führt bei den Trägern und ihren Mitarbeiter-/innen zu großer Verunsicherung.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Müssen die freien Träger, die allesamt städtische Aufgaben übernehmen, die Tarifsteigerungen aus den laufenden Betriebskosten bezahlen oder werden diese angepasst?

Antwort des Magistrats

Der Einigungsvorschlag der Tarifparteien zum Tarifabschluss 2023 im öffentlichen Dienst hat nicht nur finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt und die städtischen Eigenbetriebe, sondern wird auch die städtischen Zuschussempfänger:innen treffen. Die Koalition hat grundsätzlich das Ziel, anders als in der Vergangenheit Personalkostensteigerungen bei der Planung der Zuschüsse für Zuschussempfänger:innen in Zukunft zu berücksichtigen. Der aktuelle Tarifabschluss konnte bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs nicht antizipiert werden, kann aber aufgrund seiner Höhe Zuschussempfänger:innen vor erhebliche Probleme stellen. Einigkeit besteht daher bereits darin, insbesondere die freien Träger:innen, die derzeit nicht dynamisierte Zuschüsse erhalten, zu unterstützen.

Derzeit prüft der Magistrat, inwieweit diejenigen Zuschussempfänger:innen, deren Zuschüsse nicht dynamisiert sind, aus den zur Übertragung vorgesehenen Resten aus dem Jahresabschluss 2022 unterstützt werden können.

Darüber hinaus existieren in den verschiedenen Bereichen unterschiedliche Arten von dynamisierten Verträgen. Auch hier sind die Dezernate aktuell in Abstimmung, um einen Überblick über die Auswirkungen des Tarifabschlusses gewinnen zu können.

Es sei jedoch auch erwähnt, dass die Gewährung von Zuschüssen grundsätzlich in der Zuständigkeit der jeweiligen Fachdezernate im Rahmen ihrer Budgetverantwortung liegt.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bis zur Rechtskraft des Haushalts 2023, Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und anschließender Möglichkeit zur öffentlichen Einsichtnahme, die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gelten und zu beachten sind. Der Entwurf des Haushalts 2023 wurde der Stadtverordnetenversammlung mit M 46 vom 24.03.2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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