Seit bereits drei Jahren gilt der Baulandbeschluss, der unter anderem 15 Prozent genossenschaftliches und gemeinschaftli
Zusammenfassung
Der Baulandbeschluss sieht eine Quote von 15 Prozent für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen vor. Die Frage zielt darauf ab, welche Projekte diese Quote bereits umgesetzt haben und welche zukünftigen Projekte dies planen. Ziel ist es, die Realisierung von gemeinschaftlichem Wohnen zu fördern.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Seit bereits drei Jahren gilt der Baulandbeschluss, der unter anderem 15 Prozent genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen im Neubau vorsieht. Gleichzeitig haben zahlreiche Gruppen enorme Probleme, ihre Wohnprojekte zu realisieren.
Ich frage den Magistrat:
Bei welchen Bauprojekten wurde die Quote von 15 Prozent genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen umgesetzt, und bei welchen künftigen Bauprojekten wird die Einhaltung der Quote eingeplant?
Antwort des Magistrats
Der Baulandbeschluss M 220, § 5590 vom 07.05.2020, legt fest, dass bei neuen Bebauungsplanverfahren in städtebaulichen Verträgen unter anderem eine 15-Prozent-Quote für gemeinschaftliche Wohnprojekte vereinbart wird.
Seither sind aufgrund der Vorbereitungsdauer noch keine der vertraglich vereinbarten Wohnprojekte für gemeinschaftliches Wohnen fertiggestellt.
Bei der Realisierung des Wohnquartiers Hilgenfeld sollen die Quoten des Baulandbeschlusses bereits angewandt werden. Das Vorhaben befindet sich zurzeit in der Umsetzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.