Den Stadtbezirksvorsteher:innen, SBV, wurde Anfang März ein Umschlag mit zahlreichen Karteikarten zugeschickt. Darauf be
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main wird gefragt, warum der Auswahlprozess für Schöff*innen im Jahr 2023 nicht digitalisiert wurde und ob an einer digitalen Lösung für die nächste Auswahlrunde im Jahr 2027 gearbeitet wird. Ziel ist es, die Abläufe zu optimieren und die Effizienz zu steigern.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Den Stadtbezirksvorsteher:innen, SBV, wurde Anfang März ein Umschlag mit zahlreichen Karteikarten zugeschickt. Darauf befanden sich die Namen der zufällig ausgesuchten Bürger*innen, die als zukünftige Schöff*innen vorgesehen waren. Diese Bürger*innen wurden aufgefordert, sich bei den SBV telefonisch zu melden, diese mussten dann die jeweilige Karteikarte raussuchen und handschriftlich ergänzen.
Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:
Warum konnte dieser Vorgang im Jahr 2023 nicht digitalisiert werden, und wird daran gearbeitet, die Abläufe bei der nächsten Runde der Schöffenauswahl im Jahr 2027 digital darzustellen?
Antwort des Magistrats
Bei der Aufstellung der Schöff:innenvorschlagsliste ist das zuständige Bürgeramt, Statistik und Wahlen regelmäßig auf die Unterstützung durch Stadtbezirksvorsteher:innen angewiesen. Im Rahmen der Überprüfung der betreffenden Bürger:innen auf Ihre Geeignetheit für das Schöff:innenamt werden diesbezügliche Daten zwischen dem Amt und den Stadtbezirksvorsteher:innen, die Ehrenbeamt:innen sind, ausgetauscht.
Da diese Ehrenbeamt:innen der Stadt Frankfurt am Main derzeit noch nicht an die städtische IT-Infrastruktur angebunden sind, wurde, nicht zuletzt aus Datenschutzgründen, der bisherige pragmatische Weg nochmals beschritten. Der Magistrat geht jedoch davon aus, dass bis zur nächsten Aufstellung der Schöff:innenvorschlagsliste die Abläufe zur Arbeitserleichterung aller Beteiligten digital dargestellt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.